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Kritik am Dachverband Bienen Schweiz

Bei einer Bienenvergiftung zahlt Bienen Schweiz nur, wenn sich auch die betroffene Sektion und der Kantonalverband an den Kosten beteiligen. Die Thurgauer Imkerinnen und Imker fordern, dass der Dachverband ohne diese Bedingungen mitzahlt.

Am Samstag führte der Verein Thurgauischer Bienenfreunde in Sulgen seine Delegiertenversammlung durch. Dabei gab vor allem ein Traktandum zu reden: Ob sich der Kantonalverband an den Kosten eines Falles von Bienenvergiftung zu beteiligen hat. Konkret ging es um eine Bienenvergiftung des Lehrbienenbestandes in Müllheim durch Bifentrin, ein Insektizid das im Gemüsebau eingesetzt wird.

Vorwürfe an Pflanzenschutzdienst

Kritisiert wurde in erster Linie Hermann Brenner vom Pflanzenschutzdienst am BBZ Arenenberg, weil niemand zur Probenentnahme erschien. Brenner, mittlerweile pensioniert, war zu diesem Zeitpunkt in den Ferien, ein Ersatz wurde nicht aufgeboten.

Durch das Fehlen von Pflanzproben konnte im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden, von welcher Parzelle die Vergiftung ausging. Es wurden aber auch Fehler von Seiten der betroffenen Sektion gemacht. So bot man den Bieneninspektor von der eigenen Sektion auf und versäumte es, die Polizei einzuschalten.

Müller: «Können nicht immer gleich springen»

Urs Müller, Fachstelle Obst und Gemüse, äusserte sich zur Anschuldigung, beim Arenenberg habe man den Fall zu wenig ernst genommen. «Es ist auch in unserem Interesse, solchen Vorfällen nachzugehen», betonte er und bat zugleich um Verständnis. Es sei nicht so einfach, immer das Personal gleich zur Verfügung zu haben. Ausserdem sei die Probenentnahme aufwendig. Diesem Argument konnten die Imker nichts abgewinnen. Man habe sich beim Arenenberg so zu organisieren, dass in einem Schadensfall eine zuständig Person ausrückt, lautete die Forderung.

Armin Füllemann, Präsident des Thurgauer Kantonalverbands, informierte, dass das BBZ Arenenberg und das Thurgauer Veterinäramt zusammen mit dem Verein Thurgauer Bienenfreunde in der Zwischenzeit ein Reglement erarbeitet haben. Darin ist der Ablauf, wie man bei Bienenvergiftungen vorzugehen hat, genau definiert.

Antrag wird deutlich abgelehnt

Die Sektion Bienenzüchter Mittelthurgau hatte einen Antrag an den Vorstand eingereicht, dass der Kantonalverband einen Drittel der Schadenskosten, 2600 Franken, übernimmt. Dies und dass die betroffene Sektion ebenfalls ein Drittel der Kosten trägt, ist überhaupt die Bedingung, dass Bienen Schweiz sich auch mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Nur dann wird der Imker aus dem nationalen Fonds entschädigt.

Diese Bedingung der Dachorganisation störte viele der Anwesenden und sie machten ihrem Ärger Luft: Wenn Verband einen Drittel anerkenne, solle er diesen Betrag auch zahlen müssen, unabhängig, ob der Kantonalverband oder Verein sich an den Kosten beteiligt. Stossend ist für die Imker auch, dass im Hilfskassenreglement von Bienen Schweiz der Kantonalverband nicht erwähnt wird. Darin steht lediglich, dass sich die Sektion im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu beteiligen hat. Es gibt demnach keine rechtliche Grundlage, die den Kantonalverband zur Zahlung verpflichtet.

Der Antrag, dass sich der Kantonalverband mit 2600 Franken am Schadensfall beteiligt, wurde schliesslich klar abgelehnt. Stattdessen stimmten die Delegierten einem Gegenantrag aus der Versammlung zu: Der Vorstand soll Bienen Schweiz angehen und so verhandeln, dass diese unabhängig vom Verein Thurgauische Bienenfreunde zahlt.

Versichern ist inzwischen möglich

Matthias Schmid, Präsident der Zürcher Imkervereine, wies darauf hin, dass es in Zukunft solche Diskussionen nicht mehr geben wird. Denn laut Hilfskassenreglement von Bienen Schweiz, zahlt der Verband nur bei nicht versicherten Schadensfällen. «Mittlerweile ist es möglich, alles zu versichern, auch die Bienen», informierte Schmid. Die Helvetia bietet beispielsweise eine solche an.

Schmid machte diesbezüglich auf die Zürcher DV am 21. März aufmerksam. In der Guhwilmühle in Elgg wird es ab 14 Uhr zwei öffentliche Referate zu diesem Thema geben. Beim ersten Referat, gehalten durch die Kantonspolizei, geht es um die gesetzliche Grundlagen der Bienenhaltung und um Prävention. Beim zweiten Referat wird sich jemand von der Agrisano zum Thema Versicherung rund um Bienen äussern.

Aus den Geschäften der DV

Die Wetterkapriolen hätten manchem Imker, aber auch den Völkern zu schaffen gemacht, sagte Präsident Armin Füllemann in seinem Jahresrückblick. «Kurz gesagt: Viel Schwärme, wenig Honig», fasste er das Imkerjahr 2019 zusammen.

Das Budget für das laufende Jahr sieht eine schwarze Null vor. Im vergangenen Jahr resultierte noch ein Gewinn von 1300 Franken. Ein grosser Betrag im Budget 2020 sind die 2000 Franken, die der Verband an die Kaderausbildung von vier Imkern zahlt.

Der Vorstand mit Armin Füllemann als Präsident wurden für eine weitere Amtszeit von vier Jahren bestätigt. Ein Nachfolger musste für Revisor Daniel Brunner gefunden werden. Spontan stellte sich an der Versammlung René Stucki zur Verfügung. Er wurde einstimmig gewählt.

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