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Fachkonferenz Obstbau: «Wir müssen uns Gehör verschaffen»

Der Thurgauer Obstverband geht von einem anspruchsvollen Jahr 2020 aus. Nicht nur neue Schädlinge, auch politische Themen - allem voran die Abstimmung über die Trinkwasserinitiative - werden die Bauern fordern.

2020 werde ein wegweisendes Jahr für die Schweizer Obstbranche, betonte Ralph Gilg, Präsident des Thurgauer Obstverbandes (TOV), an der Fachkonferenz Obstbau am 18. Februar in Sulgen. Im Abstimmungskampf gegen die «Anti-Pflanzenschutz-Initiativen» brauche es einen Effort der Bauern. Und auch bei der AP 22+ müsse der Obstbau alles daran setzen, damit die Weichen richtig gestellt würden.

Wanzen überstrahlten alles

2019 sei für den Kernobst ein gutes Jahr gewesen, bilanzierte Ralph Gilg in seinem Jahresbericht. «Das Obst hatte eine gute Qualität und Grösse und die Mengen waren marktkonform.» Auch bei den Zwetschgen habe die Vermarktung sehr gut funktioniert, Gilg stellt einen gewissen Zug am Markt fest.

Der Mehltau war letztes Jahr omnipräsent, ebenso der Apfelwickler. Die marmorierte Baumwanze überstrahlte jedoch alles. «Sie war 2019 ein Riesenthema und wird uns auch dieses Jahr stark beschäftigen», ist der TOV-Präsident überzeugt. Sorgen bereitet ihm, dass immer mehr Wirkstoffe nicht mehr zugelassen und gleichzeitig keine neuen bewilligt werden. «Das Schadpotenzial neuer Schädlinge ist unter den aktuellen politischen Voraussetzungen noch schwieriger einzuschätzen», stellt Gilg fest. Das stelle den Obstbau in Zukunft vor grosse Herausforderungen, ebenso wie die Klimarisiken, die ebenfalls zunehmen werden. Trotz allem appellierte Gilg an die Obstbauern, positiv zu bleiben und Chancen wahrzunehmen.

Gemeinsam gegen Trinkwasserinitiative

Die von Thomas Mettler präsentierte Jahresrechnung des TOV schloss mit einem Gewinn von 9200 Franken. Das Budget fürs laufende Jahr sieht einen Verlust von 7700 Franken vor. Mettler wies darauf hin, dass das Bundesamt für Landwirtschaft keine kantonalen Werbemassnahmen mehr unterstützt. «Dadurch entfallen uns beim Dienstleistungsertrag 15'000 Franken Umsatz», führte Mettler aus.

Unverändert bleiben beim TOV die Jahresbeiträge mit 50 Franken Betriebsbeitrag und 35 Franken pro ha Flächenbeitrag. Weil die Obstflächenerhebung ab diesem Jahr übers Geografische Informationssystem (GIS) zu erfolgen hat, werden die Flächenbeiträge wohl eher etwas höher ausfallen als bisher. Viele nicht mehr erfasste Kleinflächen werden nämlich wieder erfasst.

Mehr Geld dürfte dieses Jahr in die Werbeaktivitäten fliessen. Dies im Hinblick auf die Abstimmung über die Trinkwasserinitiative. Gemäss Ralph Gilg wäre es zu begrüssen, wenn an Hoffesten Infostände zum Pflanzenschutz aufgestellt würden, um die Bevölkerung über die Wichtigkeit des Pflanzenschutzes zu informieren und Wissen aufzubauen. «Es ist wichtig, dass wir uns mit Aktivitäten, Stellungnahmen und Leserbriefen Gehör verschaffen», betonte Gilg.

Fankhauser neu im Vorstand

Nach fast 20 Jahren Engagement in den Gremien und des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL) und des TOV – zuletzt seit 2016 als Vizepräsident – hatte Jörg Streckeisen seinen Rücktritt eingereicht. Ralph Gilg verdankte ihn als «sehr versierte und vernetzte Persönlichkeit mit hohem Fachwissen».

Neu in den Vorstand gewählt wurde Stefan Fankhauser. Er wird seinen Vater Bruno Fankhauser als Delegierter beim Schweizer Obstverband (SOV) ersetzen. Neuer Vizepräsident des TOV wird Albin Germann. Die übrigen Vorstandsmitglieder mit Gilg als Präsident wurden allesamt bestätigt.

Flächenerfassungssystem noch lückenhaft

Urs Müller, Fachstellenleiter Obst am BBZ Arenenberg, kam ebenfalls auf die neue Obstflächenerhebung zu sprechen. Er wies darauf hin, dass das neue System noch Lücken hat. Es fehlen zum Beispiel Obstarten wie Quitten oder einzelne Sorten. Als etwas problematisch bezeichnete Müller, dass das BBZ Arenenberg keinen direkten Zugriff mehr auf die Daten hat. «Wir können diese aber immer noch beim Landwirtschaftsamt beziehen.»

Weiter informierte Müller, dass ein Reglement Pflanzenschutzfonds in Erarbeitung ist. Viel ändere sich damit nicht, aber es gebe nun ein offizielles Reglement für die Verteilung der Gelder. «Bei der Ausarbeitung des Reglements haben wir darauf geachtet, dass die Beratung für die Pflanzenschutzmassnahmen weiterhin möglichst grosse Freiheiten hat», versicherte Müller. Das sei mit diesem Reglement der Fall.

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