Es stehen nur noch einzelne Kontrollen aus, welche aus unterschiedlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden konnten. Es ist deshalb schon möglich, anhand der gesammelten Eindrücke und der ausgewerteten Resultate ein Fazit zu ziehen.
Teils Futtermangel
Deutlich ausgeprägt war erkennbar, dass der trockene Sommer 2018 vielen Betrieben bis zum Beginn der Vegetationsperiode 2019 Kummer bereitete. Da sich der Mai als zu kühl und lokal zu nass zeigte, verlängerte sich der Ausnahmezustand auf zahlreichen Biobetrieben bis in den Frühsommer. Zahlreiche Betriebe konnten im Frühjahr witterungsbedingt die Weiden nicht wunschgemäss bestossen. Vielfach waren die Futtermittelvorräte restlos aufgebraucht. Deshalb waren einige Biobetriebe gezwungen, spät nochmals Futter zu kaufen. Die Auswirkungen allfälliger Futtermittelzukäufe oder ausfallender Verkäufe 2018 auf die Nährstoff- oder Futter-bilanz waren kantonal unterschiedlich geregelt.
Einhaltung der Richtlinien
Aus den Regelwerkänderungen resultierte keine nennenswerte Anzahl an festgestellten Mängeln. Dies ist eine erfreuliche Erkenntnis. Die professionelle Flexibilität der Betriebe und deren Vermögen, ein jährlich wiederkehrendes Regelwerk-Update vorzunehmen, verdient grössten Respekt. Die Biokontrollen werden durchgeführt, um die Qualität der Bioprodukte und die Einhaltung der Richtlinien und Verordnungen zu garantieren. Mit dieser Grundhaltung nehmen die Biokontrolleurinnen und -kontrolleure ihre Arbeit in Angriff.
Nicht vermeiden
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass bei zirka 10 Prozent der Betriebe (langjährige Erfahrung) Mängel festgestellt und auch erfasst werden. Viele Mängel sind nicht gravierend oder tragen finanzielle Konsequenzen mit sich, können aber zu Direktzahlungskürzungen führen. Die häufigsten Mängel des Kontrolljahres 2019 waren:
- Mängel Futtermittel
- Bauliche oder qualitative Tierschutzmängel
- Feldkalender oder Wiesenjournal fehlend oder unvollständig geführt
- Fehlende Bodenanalyse
- Zukauf nicht biologischer Tiere ohne Ausnahmebewilligung
- Behandlungsjournal nicht vorhanden oder unvollständig geführt
- Direktvermarktung: Deklarationsvorschriften nicht eingehalten
Ein hohes Niveau
Ein grosser Teil der Mängel lässt sich gemäss der Auswertung mit einer konsequenten Führung der Journale vermeiden. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure bestätigten, dass Journale, welche an stark frequentierten Stellen in Begleitung eines Schreibzeugs platziert sind (Kühlschrank), in aller Regel gut ausgefüllt seien.
Keine Mängel festgestellt
So wurden anlässlich der Kontrolle bei 90 Prozent der Betriebe keine Mängel erfasst. Wenn man dabei noch die Höhe der Messlatte und die periodische Anpassung des Regelwerks berücksichtigt, verdient diese Leistung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter eine grosse Anerkennung. Es hat sich auch dieses Jahr wiederum gezeigt, dass der Biolandbau in der Schweiz auf einem qualitativ hochstehenden Niveau ist und immer noch daran gearbeitet wird.

