Kurz & bündig
- Seit Anfang 2025 kann PV-Strom mit vZEV direkt an einen Nachbarn verkauft werden. - Die Netzkosten entfallen für solche Lieferungen. - Der Produzent erzielt einen besseren Preis, obschon der Abnehmer gleichzeitig seine Stromkosten senkt.
Seit Anfang 2025 können Photovoltaikproduzenten mit einem virtuellen Zusammenschluss zum Energieverbrauch (vZEV) überschüssigen Strom direkt einem Nachbarn verkaufen. Produzent und Kunde benötigen dazu eine schriftliche Vereinbarung und melden den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beim Netzbetreiber an. Wenn Endverbraucher und Produzent vor dem gleichen Anschlusspunkt liegen, ist die Voraussetzung dafür gegeben. Messtechnisch muss nichts geändert werden, die Verbrauchsdaten des Käufers muss der Netzbetreiber liefern und die Produktionsdaten des Produzenten sind mit den bereits bestehenden Messgeräten vorhanden.

Netzgebühren entfallen, Produzent und Abnehmer profitieren
Für die interne Abrechnung eines vZEV ist somit ohne teure Umbauten alles vorhanden. Der Vorteil einer solchen Stromlieferung ist der Wegfall der gesamten Netzgebühren sowie ein reduzierter Strompreis im Vergleich zu den Grundversorgungstarifen des Netzbetreibers. Der Produzent und der Endverbraucher können den Preis für den in Echtzeit gelieferten Strom selbst untereinander definieren. Damit entsteht ein wirtschaftlicher Nutzen für Produzent und Käufer. Die Netzgebühren betragen in der Schweiz rund 8 bis 14 Rp./kWh, hinzu kommen andere Abgaben wie Systemdienstleistungen, Förderabgaben für erneuerbare Energie usw. Der Strompreis liegt bei etwa 7 bis 18 Rp./kWh. Die Netzgebühren und die Strompreise sind sehr unterschiedlich, jeder Netzbetreiber hat eigene individuelle Strom- und Rückliefertarife.

Verbrauchsprofil muss zur Produktion passen
Ein vZEV ist vor allem dann sehr gut geeignet, wenn das Verbrauchsprofil des Käufers dem Profil der Stromproduktion des Produzenten entspricht. «Wenn der Abnehmer mittags nicht zu Hause ist und keinen Strom verbraucht, kann wenig Photovoltaikstrom direkt geliefert werden. Gut geeignet sind beispielsweise ein Restaurant oder ein anderer Betrieb mit regelmässigem Stromverbrauch tagsüber, und dies vor allem auch über den Mittag, wenn die Photovoltaikanlage am meisten produziert», sagt Martin Schröcker von Fleco Power.
Fleco Power ist eine Produzentenorganisation und unterstützt die unabhängigen Stromproduzenten bei der Vermarktung. Die neuen Möglichkeiten der Direktvermarktung sieht das Unternehmen als Meilenstein zur Energiewende und als Chance für lokale Photovoltaikproduzenten, ihren Erlös für den eingespeisten Strom zu verbessern.
Ab dem Jahr 2026 werden die Möglichkeiten zur Direktvermarktung noch grösser. Ein Stromproduzent und ein Verbraucher können ab dann eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bilden. In der Gemeinschaft kann Strom über das öffentliche Netz vom Produzenten zum Endverbraucher geliefert werden, der damit nicht mehr ein direkter Nachbar sein muss. Der Kunde muss sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein. So wird die Auswahl für geeignete Kunden grösser. Der zusätzliche Ertrag für den Produzenten ist geringer als bei einem vZEV, da für die Nutzung des öffentlichen Netzes ein Teil des Netzentgelts bezahlt werden muss.
LEG liefert über das öffentliche Stromnetz
Die Umsetzung ist technisch weniger kompliziert, als man denkt. Es braucht beispielsweise keine zusätzliche Leitung für eine direkte Verbindung. Die Lieferung erfolgt über das bestehende öffentliche Stromnetz. Beim Abnehmer wird der mit einem Smart Meter verbrauchte Strom erfasst. Der moderne Stromzähler erfasst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch, wann.
Anhand der zeitlichen Profile von Stromverbrauch und Stromproduktion des Stromproduzenten kann die direkt gelieferte Strommenge berechnet werden. Wenn der Kunde Strom bezieht und der Produzent gleichzeitig ins Stromnetz einspeist, wird dieser Strom als Direktlieferung deklariert. Entscheidend ist die Zeitgleichheit.
Das Stromversorgungsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber, alte Stromzähler bis ins Jahr 2026 mit Smart Metern zu ersetzen. Viele Hausanschlüsse sind bereits heute schon damit ausgerüstet. Falls noch kein Smart Meter vorhanden ist, ist der Netzbetreiber verpflichtet, diesen innerhalb einer kurzen Frist zu installieren.
Die Bildung einer LEG erfordert weder einen Verein noch eine Genossenschaft, GmbH oder AG. Das Einzige, was benötigt wird, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Produzenten und Endverbrauchern.
Steigt der Markt über den Direktlieferpreis, kann man aussteigen
Ebenfalls wichtig ist, dass eine Direktlieferung von Strom ohne Risiken möglich ist. Eine Stromlücke ist ausgeschlossen. Wenn die Photovoltaikanlage nicht oder zu wenig liefert, füllt der Netzanbieter die Lücke. Falls die Referenzmarktpreise steigen, können der Produzent und die Endverbraucher aus der LEG abgemeldet werden.
Zur Gründung der erwähnten Stromdirektlieferungen braucht es technische Abklärungen beim Netzbetreiber und die Ausgestaltung einer Vereinbarung der Vertragspartner. Fleco Power bietet wie auch andere Anbieter für diesen Bereich entsprechende Mustervereinbarungen und Beratung an und übernimmt die gesamte administrative Abwicklung von vZEV und LEG.
Obschon eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erst ab dem Jahr 2026 möglich wird, empfiehlt Martin Schröcker von Fleco Power, bereits jetzt Ausschau nach zukünftigen Stromabnehmern zu halten. Die Überlegung dabei ist, dass dann die Elektrizitätsgemeinschaft Anfang 2026 gegründet und startklar ist. Vielleicht ergeben sich durch die technischen Abklärungen auch Möglichkeiten für einen vZEV, welcher ab sofort umsetzbar ist.
Stefan Mutzner, Verwaltungsratspräsident von Fleco Power, erachtet es als wichtig, dass die Anlagenbetreiber ihre Kunden selbst suchen. «Der Produzent kennt die örtlichen Kunden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Endverbraucher hat Gewähr, dass er Strom von einem Landwirt aus dem Dorf kauft. Verbraucher profitieren von tieferen Strompreisen, Produzenten profitieren von höheren Vergütungen. Nebst dem wirtschaftlichen Nutzen kann künftig auch ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Strom dann verbraucht wird, wenn die Photovoltaikanlage produziert», so Stefan Mutzner.
Voraussetzungen für eine LEG
-PV-Anlage ohne kostendeckende Einspeisevergütung KEV. - Gute Kunden verbrauchen über 10 000 kWh pro Jahr und haben während der Produktionszeit der PV-Anlage einen hohen Verbrauch. - Jeder Produzent und Verbraucher darf nur in einer LEG teilnehmen, diese können aber eine grosse Zahl von Mitgliedern haben. - Meldung beim Netzbetreiber. - Ausdehnung innerhalb der gleichen Gemeinde, gleicher Netzebene und gleicher Netzbetreiber. - Vereinbarung auf unbestimmte Zeit, aber jederzeit kündbar.
Eigenverbrauch bringt den grössten Nutzen
Eine Photovoltaikanlage bringt den grössten Nutzen, wenn der Strom selber verbraucht werden kann. Einerseits muss der Produzent weniger Strom vom Netzbetreiber beziehen und spart so andererseits für den selbstproduzierten Strom die Kosten für den physischen Strom wie auch sämtliche Netzabgaben. Die verschiedenen Massnahmen Eigenverbrauch, vZEV und LEG lassen sich kombinieren. Zuerst kann über den Eigenverbrauch so viel wie möglich vor Ort verbraucht werden, anschliessend für den Überschuss ein vZEV gegründet werden und mit der dann noch verfügbaren Einspeisung eine LEG aufgebaut werden. Dieses schritt-weise Vorgehen maximiert die Ein-sparungen für Endverbraucher und die zusätzlichen Erträge für Produzenten.

