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Hofdünger: Ist genügend Lagerkapazität über den Winter vorhanden?

Bis Ende Oktober sollten Vorbereitungen getroffen werden, um genügend Kapazität zur Lagerung von Gülle und Mist während der Wintermonate zu schaffen. Hofdünger können jetzt noch ausgebracht werden.

Die Aufnahme und Umsetzung von Stickstoff im Hofdünger ist im Herbst nur noch bei wenigen Kulturen möglich. «Dies ist beispielsweise bei Raps, Gerste, aber auch noch bei Wiesen der Fall», weiss Hansueli Dierauer vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL). So lange die Temperaturen noch hoch sind und die Pflanzen wachsen, ist eine Aufnahme von Stickstoff möglich. Grundsätzlich muss der Nährstoffbedarf mit Hofdüngern aber weder bei Grünland noch bei überwinternden Haupt- oder Zwischenkulturen vor dem Winter gedeckt werden.

Düngung im Winter ist verboten und schadet!

Im Winter ist das Wachstum der Pflanzen stark reduziert oder gar eingestellt. Stickstoff wird entsprechend nicht mehr aufgenommen. Das Risiko einer Nitratauswaschung ist deshalb erhöht. Dierauer rät unbedingt von einer Hofdünger-Ausbringung im Winter ab, also während der Vegetationsruhe, was gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) auch verboten ist.

Wann genau beginnt die Vegetationsruhe?

Gemäss Schweizer Lexikon hat die Vegetationsruhe begonnen, wenn die Tagesmitteltemperatur während fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 5°C liegt. Sie endet, wenn während sieben Tagen durchschnittlich über 5°C erreicht werden. Für die Berechnung der Tagesmitteltemperatur werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Auch können die Wetterdaten auf Agrometeo abgerufen werden.

Wo nützt die Düngung noch?

Noch ist die Vegetationsruhe nicht eingetreten. Hofdüngergaben sind also noch möglich. Hansueli Dierauer verweist darauf, dass zwischen Gülle und Mist zu unterscheiden ist: «Gülle ist im Gegensatz zu Mist schnell aktiv und kann oberflächlich abfliessen oder ausgewaschen werden, wenn die ­Böden wassergesättigt sind.» Mist sei hingegen nicht so auswaschungsgefährdet, weshalb unter gewissen Umständen, auch während der Vegetationsruhe eine Ausbringung möglich ist. Gemäss ChemRRV Anhang 2.6 ist der Austrag von Mist möglich,

  • wenn dieser unmittelbar nach dem Austrag in den Boden eingearbeitet wird, um während des Winters auf schweren Böden die Frostgare nutzen zu können.
  • bei Gemüsekulturen mit besonders frühen Nährstoffbedürfnissen (z. B. Spargel).
  • bei Frühlingskulturen sowie unter Folien oder Vlies ab 14 Tage vor der voraussichtlichen Ansaat bzw. Pflanzung.
  • Ende Winter, kurz vor Beginn des Pflanzenwachstums, wenn dadurch Verdichtungsschäden verhindert werden.
  • keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

Boden muss saug- und aufnahmefähig sein

Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Untersagt ist die Ausbringung, wenn dieser wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist. In Nitratgebieten mit erlassenem Reglement (1. November bis 15. Februar) und in Grundwasser-schutzzonen (November bis einschliesslich Februar) besteht ein Ausbringungsverbot im Winterhalbjahr. Wer trotz untersagtem Einsatz Hofdünger (oder auch Recyclingdünger – im Artikel wird nur auf Hofdünger eingegangen) ausbringt, muss mit einer polizeilichen Anzeige rechnen. Ausserdem können solche Verfahren verwaltungsrechtliche Konsequenzen und die Kürzung von Direktzahlungen zur Folge haben.

Nur düngen, wenn Bedarf vorhanden ist

Grundsätzlich sollten Hofdünger gemäss Hansueli Dierauer bis spätestens Ende September/Anfang Oktober ausgebracht werden, wenn die Notwendigkeit besteht. D. h., wenn «die Vorkultur alle Reserven aufgebraucht hat – wie es bei Mais oder Weizen der Fall ist - und auch kein Stickstoff von einer Gründüngung vorhanden ist», so der Experte. Wie erkennt man einen Bedarf?

Raps: Ein Nährstoffmangel ist beim Raps Ende September am besten zu erkennen, da dieser bereits im 4-6-Blattstadium sein sollte. «Das Ziel sind Pflanzenbestände mit 10 bis 12 Pflanzen pro m2 und einem Stängeldurchmesser von mindestens 1 cm vor der Winterruhe», erklärt Hansueli Dierauer. Je nach Vorkultur müsse der Landwirt dann selbst entscheiden, wie viel ­Hofdünger ausgebracht wird. Grundsätzlich empfiehlt der Experte in schwachen Beständen zirka 20 bis 25 m3 Gülle auszubringen. Aber Vorsicht, bei Überdüngung drohe der Rapsbestand zu überwachsen, was die Ge-fahr von Auswinterungsschäden ­erhöht.

Wintergetreide: Vor der Aussaat von Wintergerste oder -weizen empfiehlt Dierauer Hofdünger, auf der Gründüngung bis Ende September auszubringen und dann einzuarbeiten.

Wiesen: Wiesen sind von allen erwähnten Kulturen die besten Verwerter von Hofdünger.

Hofdünger nicht entsorgen!

«Generell sollte der Hofdünger im Herbst nicht einfach entsorgt werden. Hofdünger sind wertvolle Dünger, die gezielt und wohl dosiert vor allem im Frühjahr bei Vegetationsbeginn Sinn machen. Deshalb sind auch im Talgebiet Lagerkapazitäten von sechs Monaten anzustreben», so der Experte.

Neben ausreichend eigenen freien Lagerkapazitäten sollte frühzeitig abgeklärt werden, ob und wo zusätzlicher Raumfür Hofdünger gemietet werden kann, wenn dieser später im ­Notfall gebraucht wird. Wird das Lagervolumen im Winter knapp, ist es dann meist zu spät für die Auslagerung in andere Güllegruben.

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