Drohnen oder Multikopter orten Rehkitze und werfen Trichogramma-Schlupfwespen in Maisfeldern ab. Das sind die bisher bekanntesten Anwendungen der fliegenden Helfer in der Landwirtschaft. Ein Praxisversuch im Sommer 2018 auf der Alp «Sigriswiler Bärgli» im Justistal im Kanton Bern hat gezeigt, dass eine Drohne auch bei den täglichen Arbeiten auf der Alp ein nützliches Hilfsmittel sein kann.
Dies zeigte sich beispielsweise bei der Kontrolle von weit entfernten Tränkestellen oder Weidetoren. Trotz der Ruhe auf der Alp schläft der Älpler besser, wenn er weiss, dass die «Wandertöri» geschlossen sind. Dank einer Drohne kann der Älpler am Abend noch rasch einen Kontrollblick tätigen, ohne lange Wanderungen.
Mit der integrierten Kamera sieht der Bediener am Terminal live, was das Kamera-Auge erkennt, ohne auch nur einen Schritt zu tun. Je unwegsamer das Gelände, desto grösser ist der Zeitgewinn durch den fliegenden Helfer.
Zeitaufwand und Zeiteinsparung bei der Tränkestelle-Kontrolle mit Drohnen
| Tränkestelle | Zu Fuss | Drohne | Zeiteinsparung (in Min.) | Zeiteinsparung (in Prozent) |
| Brunnen Läger | 6,21 | 1,58 | 4,63 | 74,5 % |
| Brunnen Luusbühl | 12,54 | 2,33 | 10,21 | 81,4 % |
| Badewanne Wasserfall | 36,42 | 3,28 | 33,14 | 90,9 % |
Die Drohne wählt den direkten Weg, während zu Fuss oftmals Umwege notwendig sind. Auch Höhenunterschiede meistert eine Drohne viel schneller als der fitteste Bergläufer. Den Zeitgewinn zeigt die Tabelle.
Für die Kontrolle der Tränkestellen war Ursula Ruch im sehr heissen Alpsommer 2018 besonders froh um die Drohne. «Die Tränken mussten täglich kontrolliert werden, um sicher zu sein, dass das Wasser noch läuft. Bereits in wenigen Tagen summierte sich ein beträchtlicher Zeitgewinn.»
Für die Flüge beim Praxisversuch wurde die Drohne DJI Mavic Pro eingesetzt: ein robustes, rund 500 Gramm leichtes und flinkes Gerät mit zusammenklappbarem Gestänge. Die Live-Videoübertragung wird auf ein Smartphone übertragen. Die Akku-Kapazität reicht für einen halbstündigen Flug.
Die Video-Übertragung ergibt qualitativ gut sichtbare Bilder. Der Füllstand der Brunnentröge und der
Wasser-Zu- und Ablauf konnte gut eingesehen werden. Auch die Wassersauberkeit lässt sich zuverlässig beurteilen.
Drohnen mit diesem Leistungsbereich bietet der Handel ab 800 Franken an. Das eingesetzte Versuchsmodell hat 1098 Franken gekostet.
Die Drohne auf keinen Fall als Treibhund einsetzen
Drohnen könnten eigentlich noch viel mehr, wenn man sich ihren grossen Aktionsradius und ihre Schnelligkeit vorstellt: Suchen von vermissten Tieren Kontrolle von Weidezäunen Beobachten und Erkennen brünstiger Tiere «Für das Treiben von Tieren sollte man die Drohne jedoch nicht einsetzen. Die Drohne wäre wie ein Treibhund, was zu gefährlich ist, weil die Tiere in Panik geraten und verunfallen könnten. In der Alpwirtschaft muss die Drohne mit Vernunft und Menschenverstand eingesetzt werden», sagt Ursula Ruch.
Nebst der Kontrolle der Tränkestellen bewährte sich die Drohne auch zur Kontrolle bei Sturmschäden. «Bevor man sich auf den Weg macht, um den Schaden aufzuräumen, kann man mit einem vorgängigen Drohnenflug die Situation grob beurteilen und von Anfang an das passende Werkzeug mitnehmen.»
Drohnen unterstützen den Älpler, sie sind aber keine Alleskönner
Dabei kommt es jedoch auch immer auf die Zugänglichkeit an. Auch der Drohnen-Einsatz hat Grenzen, beispielsweise innerhalb eines Waldes. Im Praxistest konnte die Drohne bei der Zaunkontrolle nicht überzeugen. Zwar kann man sich rasch einen Überblick verschaffen, aber richtig beurteilen lässt sich der Zustand des Zaunes nicht. «Es bringt mehr, dem Zaun entlang zu laufen. Dabei kann man bei Bedarf Drähte gleich wieder einhängen, flicken, Isolatoren auswechseln oder Zaunpfähle richten.»
Für die erwähnte Brunsterkennung winkt Ursula Ruch ab. Man müsse die Tiere während längerer Zeit beobachten, als es die Flugzeit der Drohne zulasse. Dazu kommt, dass bei Nebel die Drohne nicht geflogen werden kann, wenn keine Sichtverbindung besteht. Auch Windböen und Regen stören den Drohneneinsatz. Wegen der fehlenden Sichtverbindung sind auch Flüge über Kuppen auf die andere Bergseite nicht erlaubt.
Drohnen dürfen laut Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL nur auf Sichtkontakt geflogen werden. Sie lassen sich also auch auf der Alp nicht grenzenlos einsetzen. Hier bringen andere Hilfsmittel wie beispielsweise ein Quad-Töff mehr. Besonders auf einer flachen Alp, die gut befahrbar ist.
Im Gegensatz zum Flugobjekt kann mit dem Quad zusätzlich Material mitgeführt werden. Allerdings stösst das Quad in steilem Gelände an Grenzen. Dort kann die Drohne ihre Stärken voll ausspielen.
Für Drohnen gibt es jedoch gesetzliche Auflagen. Sie dürfen nicht überall ohne Einschränkungen eingesetzt werden. Das BAZL ist zuständig für die Sicherheit und stellt auf seiner Website interaktive Drohnenkarten zur Verfügung.
Die Einschränkungen gelten nicht nur für Gebiete, in denen Konflikte mit Flugzeugen (Flugzonen) oder Hindernisse wie Transportseilbahnen bestehen. Auch das Wild muss in seinem Lebensraum vor Drohnen geschützt werden, weshalb in Schutzgebieten ein absolutes Flugverbot herrscht.

