An manchen Samstagen steht Marianne Maurer auch im Alter von 70 Jahren immer noch um 4.30 Uhr auf, freiwillig. Sie fährt dann nach Bern und arbeitet am Märit am Markstand des Familienbetriebs Biogemüse Maurer mit. Ihr Mann Ernst Maurer ist 73 und fährt jeweils an den Wochenmarkt nach Solothurn, wenn er gebraucht wird. Zudem arbeitet er regelmässig auf dem Gemüsebaubetrieb seines Sohnes mit. «Mein Berufsleben lang war ich mit Leib und Seele Bio-Gmüesler», meint er schmunzelnd. «Ich wäre unausstehlich, wenn ich nur herumsitzen müsste.»
70 Prozent arbeiten weiter
Deutlich mehr Menschen als früher arbeiten heute nach der Pensionierung in irgendeiner Form weiter (siehe Kasten). Bei Frauen und Männern aus der Landwirtschaft scheint dies besonders oft zuzutreffen. Laut einer Studie des Versicherers Swiss Life sind es gar 70 Prozent. «Wir kennen eine ganze Reihe von Landwirten und Bäuerinnen, die nach der Hofübergabe weiter mitarbeiten, wenn man sie lässt», bestätigt Marianne Maurer. «Ist die Zusammenarbeit von Alt und Jung stimmig, haben alle etwas davon.» Ihr Mann ergänzt: «Man muss die Jungen aber ihre eigenen Erfahrungen machen lassen. Wenn man meint, immer alles besser zu wissen, klappt es nicht.»
Bewährtes Team
Marianne und Ernst Maurer arbeiten schon seit über 50 Jahren gemeinsam. 1975, da war sie 19 und er 22 Jahre alt, mietete das frischvermählte Paar in Salavaux VD am Murtensee eine kleine Gärtnerei. Später übernahmen die beiden einen Betrieb in Gampelen BE und stellten ihn auf Bio-Gemüse um. Das galt damals fast schon als exotisch. «Wir wurden belächelt», erinnert sich Ernst Maurer. «Berufskollegen fragten mich, ob ich denn kein schönes Gemüse mehr produzieren wolle.» Und seine Frau weiss noch: «Es gab kein FibL oder andere Anlaufstellen, es war ein Reinwachsen. Wir mussten alles selber erfahren und lernen.»

1990 konnten die Eltern von vier Kindern in Diessbach bei Büren BE den Hof eines Onkels von Marianne Maurer übernehmen. Die beiden erweiterten den Betrieb und bauten ein Gewächshaus von 10 000 Quadratmetern Fläche und Folientunnel für weitere 10 000 Quadratmeter. Ernst Maurer kümmerte sich vor allem um den Anbau von Obst und Gemüse. Marianne Maurer übernahm einen Grossteil der Büroarbeiten und arbeitete draussen mit. Vertrieben wurden das Bio-Obst und -Gemüse über die Migros, den Hofladen und auf verschiedenen Wochenmärkten.
Sich Schritt für Schritt zurückgezogen
Bereits vor dem eigentlichen Pensionierungsalter gründete das Paar mit zweien ihrer Söhne eine Betriebsgemeinschaft. Die Eltern zogen sich schrittweise aus dem Alltagsgeschäft zurück. 2017 übergaben sie den Hof ihrem Sohn David und dessen Frau Lucy – Davids Bruder hatte sich beruflich für einen anderen Weg entschieden. «Ich merkte: Mir reicht es, ich kann den Betrieb loslassen», erinnert sich Ernst Maurer an die Zeit. Seine Frau empfand es als Erleichterung, die Verantwortung für die Finanzen abgeben zu können. «Ich musste nicht mehr schauen, was rentiert oder eben nicht.»
Beide arbeiteten aber weiter auf dem Betrieb mit, auch als Ernst Maurer 2018 und Marianne Maurer 2020 pensioniert wurden. Seither achten sie aber darauf, dass ihr Einkommen den monatlichen Freibetrag von 1400 Franken nicht überschreitet. «Als AHV-Bezüger wieder AHV zu zahlen, scheint uns wenig sinnvoll», so Ernst Maurer.
Sie arbeiten in Bereichen weiter, die ihnen liegen
Marianne Maurer kümmert sich um den Kräutergarten und schätzt den Kontakt mit den Menschen im Hofladen und auf dem Markt. «Es ist nach wie vor schön am Märit in Bern», sagt sie. «Ich habe Lucy und David aber auch klar gesagt, dass der Hofladen nicht meinetwegen erhalten bleiben muss, wenn er sich nicht mehr rentiert.»
Ernst Maurer arbeitet gern in der Kirschen- und der Beerenplantage. «Unser Sohn hat allerdings stark in die Mechanisierung investiert», sagt er. «Mit den neuen Maschinen mit der vielen Elektronik mag ich mich nicht mehr auseinandersetzen.»

Beide arbeiten mit Freude und ohne finanziellen Druck – und sie gönnen sich Pausen. «Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir einmal im Monat mit unserem Camper wegfahren», sagt Marianne Maurer, die früher beim SBB-Reisedienst tätig war. «Ich würde gern längere Reisen machen. Doch Ernst ist in zwei Chören und zudem gern daheim.» Sie hätten aber doch einiges von der Welt gesehen, wirft ihr Mann ein, seien unter anderem in Brasilien und in Afrika gewesen. «Doch hier sind unsere Kinder, die 13 Grosskinder und nun das Urgrosskind. Familie ist für mich das Grösste.»
In der Landwirtschaft ein anderer Lebensstil
Sie machen weiter, «weil es spannend ist», wie Marianne Maurer erklärt. «In der Landwirtschaft haben wir einen anderen Lebensstil, man kann Arbeit und Freizeit nicht trennen.» Schmunzelnd ergänzt sie, dass die Jungen vielleicht gar nicht unglücklich seien, dass sie regelmässig wegfahren: «Wir müssen sie manchmal von uns Alten befreien.»
«Man darf nicht denken, man sei nicht ersetzbar», stellt Ernst Maurer klar. «Das Arbeiten im Pensionsalter ist anders als früher. Man muss sich anpassen können. Doch ich finde, wir haben ein luxuriöses Leben.»
Der Anteil der Erwerbstätigen steigt
Immer mehr Menschen arbeiten nach der Pensionierung weiter. Doch es lohnt sich, sich vorgängig mit einigen Fragen auseinanderzusetzen.
Durch die höhere Lebenserwartung verbringen wir im Durchschnitt ein Viertel unseres Lebens als Rentnerinnen und Rentner. Das heisst in der Praxis, dass 220 000 Menschen in der Schweiz 2025 nach dem Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung ergeben hat. Das sind zwölf Prozent der über 64-Jährigen und mehr als doppelt so viele Frauen und Männer wie 2005, als es noch 87 000 Personen waren. Überdurchschnittlich viele kommen aus der Landwirtschaft.
Generell arbeiten die meisten Rentnerinnen und Rentner mit einem Pensum von 50 Prozent oder weniger. Nur rund ein Siebtel arbeitet Vollzeit. Bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2021 wurde nach den Gründen fürs Weiterarbeiten gefragt. Damals gaben 57 Prozent der Befragten an, sie würden aus Freude an der Arbeit weitermachen. Bei 19 Prozent spielten auch finanzielle Gründe eine Rolle.
Was spricht für ein Weiterarbeiten? Zu den Gründen zählen:
- Vielfältige soziale Kontakte
- Neues lernen
- Ein strukturierter Tag
- Verdienst
Doch will man wirklich weiterarbeiten? Im Ratgeber «Arbeiten nach der Pensionierung» empfehlen Urs Haldimann und Irmtraud Bräunlich Keller, die Motive anhand einer Checkliste zu prüfen. Wichtig sind zum Beispiel folgende Punkte:
- Wie wichtig ist ein Verdienst?
- Was motiviert zum Weiterarbeiten?
- Wie sehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus?
- Wie sieht es mit der Leistungsfähigkeit aus?
- Käme auch eine ehrenamtliche Tätigkeit infrage?
- Was begeistert mich?
- Welche Hobbys möchte ich pflegen?
Wer sich fürs Weiterarbeiten entscheidet und eine geeignete Tätigkeit findet, unterstützt die Schweizer Wirtschaft, denn seit 2019 gehen erstmals mehr Menschen in Rente, als Junge ins Erwerbsleben eintreten.
Frühzeitige Abklärungen sind wichtig
Was muss man wissen, wenn man nach der Pensionierung weiterarbeiten möchte? Versicherungsspezialist Maurus Renggli erklärt im Interview, was wichtig ist.
Herr Renggli, was müssen Bäuerinnen und Bauern wissen, wenn sie nach der Pensionierung weiterarbeiten möchten?
In der Regel können die Bäuerinnen und Bauern nicht alle Details und Auswirkungen auf Versicherungen, Steuern und mehr kennen. Die Komplexität der damit zusammenhängenden Fragestellungen kann je nach Situation sehr unterschiedlich ausfallen. Der Einbezug entsprechender Fachpersonen wie Treuhänder und Versicherungs- oder Steuerberater ist in vielen Fällen sinnvoll.
Was sind typische Fehler im Zusammenhang mit einem allfälligen Weiterarbeiten?
Die häufigsten Fehler ergeben sich wahrscheinlich daraus, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation zu spät erfolgt und/oder dass nicht rechtzeitig die entsprechenden Fachpersonen miteinbezogen werden.
Falls man nach dem Pensionsalter so viel verdient, dass man AHV bezahlen muss: Erhöht das die eigenen AHV-Leistungen?
Grundsätzlich besteht seit 2024 die Möglichkeit, die eigene AHV-Altersrente aufzubessern, indem nach dem Referenzalter bis maximal zum Alter von 70 Jahren weitergearbeitet und eine Neuberechnung der AHV-Altersrente verlangt wird. Dies lohnt sich aber nicht in allen Fällen.
Falls man sich anstellen lässt und man freiwillig in die Pensionskasse einzahlen kann: In welchen Fällen lohnt sich das?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Erfolgt die Anstellung bei einer familienfremden Person und wurde das Referenzalter bereits erreicht, besteht keine obligatorische Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge, kurz BVG, und grundsätzlich auch keine Möglichkeit, sich anzuschliessen. Für selbstständig Erwerbende und mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft ohne obligatorische BVG-Versicherungspflicht ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Weiterführung der freiwilligen beruflichen Vorsorge, der Säule 2b, möglich beziehungsweise sinnvoll ist.
Kann man in die 3. Säule a einzahlen, wenn man weiterarbeitet?
Ja, das kann man. Die Bedingung für die Einzahlung steuerbegünstigter Beiträge in die Säule 3a ist ein eigenes AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Wer nach Erreichen des Referenzalters weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt, kann bis maximal fünf Jahre nach dem Referenzalter auch weiterhin 3a-Beiträge einzahlen. Konkret heisst das, Stand 2026: mit 2. Säule BVG maximal CHF 7258. Ohne 2. Säule BVG maximal 20 % des Netto-Erwerbseinkommens bis maximal CHF 36 288.

Ist man weiterhin AHV- und pensionskassenpflichtig?
Muss man im AHV-Alter noch AHV bezahlen? Grundsätzlich ja, aber es gibt einen sogenannten Freibetrag: Auf die ersten 16 800 Franken pro Kalenderjahr muss man keine AHV-Beiträge bezahlen. Das entspricht rund 1400 Franken pro Monat.
Wer nach 65 weiterarbeiten möchte und kann, steht unter anderem vor der Frage, ob die AHV aufgeschoben werden soll oder nicht. Mit der AHV-Reform 21 ist ein schrittweiser Übergang möglich.
- Frauen und Männer können ihre erste AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Frauen der Übergangsgenerationen ab 62.
- Es ist zudem möglich, erst einmal nur einen Teil der Rente zu beziehen und den Rest später abzurufen.
- Ebenfalls möglich ist, den Bezug der Rente aufzuschieben: mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre. Wichtig ist, dies der AHV zu melden.
Und wie sieht es mit den Pensionskassenbeiträgen aus, wenn man sich anstellen lässt? Die gesetzliche Beitragspflicht für die 2. Säule entfällt mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Viele Pensionskassen erlauben es aber, weiterhin einzuzahlen.

Buchtipp: Urs Haldimann und Irmtraud Bräunlich Keller, Arbeiten nach der Pensionierung, 243 Seiten

