Für jeden Liter Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung AOC, der zu Tafel- beziehungsweise Industriewein deklassiert wird, entrichtet der Bund zwei Franken. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat den Schweizer Weinmarkt entlasten. Grund dafür sind beunruhigend hohe Lagerbestände nach aussergewöhnlich grossen und qualitativ hochstehenden Ernten in den Jahren 2018 und 2019. Noch vor Ausbruch der Corona-Krise wurde in der Branche über Produktionseinschränkungen nachgedacht. Mit dem Wegfall der Gastronomie während des Lockdowns als wichtiger Absatzkanal hat sich die Situation für die Weinbranche nochmals erheblich verschärft.
Strenge Ertragsregulierung
Die Zahlungen des Bundes für die Deklassierung von Weinen ist nur in Kantonen möglich, die die Vorgaben des Bundes zu den Höchsterträgen pro Quadratmeter Rebfläche einhalten. Dieser hat selbige um 200 Gramm reduziert: Und zwar auf 1,2 Kilogramm für AOC-Weisswein und auf 1 Kilogramm für AOC-Rotwein. In den Ostschweizer Weinbaukantonen hat dieses Programm nicht nur Begeisterung ausgelöst. Produzenten, die ihre AOC-Weine absetzen könnten, würden benachteiligt, lautet einer der Kritikpunkte. Trotz dieser und anderer Vorbehalte haben die Ostschweizer Weinkantone in Absprache mit den Branchenverbänden ihre Bestimmungen zu den Höchsterträgen für AOC-Weine den Vorgaben des Bundes angepasst.
Man habe niemandem im Wege stehen wollen, sagt etwa der St. Galler Rebbaukommissär Markus Hardegger. Er geht davon aus, dass nur geringe Mengen an Wein aus dem Kanton St. Gallen deklassiert werden. Das sieht auch Leonard Kunz so, der Geschäftsführer von Graubünden Wein. Mit den neuen Höchstmengen ändere sich wenig, da im Kanton Graubünden diese Bestimmungen ohnehin streng gehandhabt würden.
Die finanzielle Unterstützung für die Deklassierung von Weinen werde tatsächlich von einigen Seiten kritisch beurteilt, schreibt Wolfgang Bollack, Mediensprecher der Baudirektion Zürich. Es habe sich aber gezeigt, dass die meisten Betriebe im Kanton die maximalen Höchsterträge nicht erreicht hätten. Der Entscheid, die Höchstmengen auf die Vorgaben des Bundes zu reduzieren, sei auf Grund des gut abgestützten Antrags des Branchenverbands erfolgt.
Schaffhausen leidet
Am stärksten unter den vollen Weinlagern leidet in der Ostschweiz wohl der Kanton Schaffhausen. «Das Problem liegt beim Blauburgunder», sagt Beat Hedinger, Geschäftsführer des Branchenverbands Schaffhauser Wein. Bei dieser Sorte seien nach den guten Jahren 2018 und 2019 die Anbauflächen momentan schlicht zu gross. Hedinger weiss denn auch von Kellereien, dass sie dieses Jahr lediglich eine Menge von etwa 600 Gramm pro Quadratmeter abnehmen werden. Da erstaunt es nicht, dass Schaffhausen bei der Festlegung der Höchstmengen die Vorgaben des Bundes zur Teilnahme am Programm bei den Hauptsorten Riesling-Silvaner und beim Blauburgunder um 200 Gramm unterschreitet.
Traubensaftaktion abgesagt
Um die übervollen Lager abzubauen, wurde im Kanton Schaffhausen eine umfangreiche Traubensaftaktion angedacht, allenfalls mit finanzieller Unterstützung des Kantons. Da unsicher war, ob ein Antrag für eine Mitfinanzierung im Umfang von 500 000 Franken im Kantonsparlament durchkommen würde, aber auch aus Zeitgründen, musste dieser Plan fallengelassen werden. So oder so besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Erschliessung neuer Absatzkanäle ausserhalb des Kantons sowie die Entwicklung neuer Produkte sind laut Beat Hedinger Optionen. Aber auch die vorübergehende Stilllegung von Rebflächen oder der Ersatz von in die Jahre gekommenen Blauburgunder-Rebstöcken sind Themen, die im Klettgau, dem grössten Schaffhauser Weingebiet, diskutiert werden.

