Wann lohnt sich eine Reparatur noch, wenn ein Haushaltsgerät defekt ist? Oder sollte es generell nach einigen Jahren durch ein neues ersetzt werden, selbst wenn es noch funktionsfähig ist? Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind bei dieser Frage verunsichert. «Dabei spielen verschiedene Fragen eine Rolle», weiss Eric Bush, Geschäftsführer und Energiefachmann bei der Gerätevergleichs-Plattform Topten.
Graue Energie
Zu den Entscheidungskriterien gehören das Alter des Gerätes, seine Energieklasse und die geschätzte Höhe der Reparaturkosten. Unter ökologischen Gesichtspunkten kommt die Frage nach der «grauen Energie» dazu. Denn für die Gewinnung und Herstellung der Materialien, für Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung jedes Produkts braucht es ebenfalls Energie.
Die graue Energie mache in einem Schweizer Durchschnittshaushalt etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs aus, schreibt die Energiestiftung Schweiz auf ihrer Website. «Generell empfehle ich daher, Haushaltsgeräte erst zu ersetzen, wenn sie defekt sind», so Eric Bush.
Theorie und Praxis
Doch was ist, wenn das neue Gerät viel energiesparender ist? Das kann sich rechnen. Kühl- und Gefriergeräte machen zum Beispiel etwa acht Prozent des Stromverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts aus, schreibt «Energie Schweiz», die Energieplattform des Bundes. Aber der tatsächliche Verbrauch ist sehr individuell.
Wer es daher genau wissen will, wie viel Strom ein Elektrogerät frisst, kann das mit einem einfachen Energie-Messgerät ermitteln. Die sind ab rund 20 Franken aufwärts erhältlich.
Zudem lohnt es sich, die eigenen Nutzungsgewohnheiten anzuschauen. Wie oft ist zum Beispiel der Backofen im Einsatz? Und wie? Bei einem Backofen lässt sich rund 15 Prozent Strom sparen, wenn statt Ober- und Unterhitze die Umluft-Funktion gewählt wird. Setzt man solche Energiespar-Ansätze in der Praxis um, lassen sich auch ältere Geräte energiesparend nutzen, ohne dass sie gleich ersetzt werden müssen.
Direkt beim Hersteller
Beim Entscheid «flicken lassen oder ersetzen» empfiehlt Eric Bush zudem, wenn möglich direkt den Reparatur-Service des Geräteherstellers anzufragen. «Die Hersteller haben oft viele Jahre die passenden Ersatzteile, die sie, wenn Problem und Modell am Telefon angegeben wurden, oft nur aus dem Lieferwagen holen müssen. Das spart Kosten.»
Weitere Informationen:
Förderprogramm für neue Haushalts- und Gewerbegeräte
Seit Anfang 2021 läuft ein Förderproramm für neue Haushalts- und Gewerbegeräte, im Auftrag des Programms «Pro Kilowatt» und des Bundesamts für Energie. Damit soll der Kauf von energie-effizienten Geräten gefördert werden. Der Förderbeitrag wird direkt im Geschäft vergütet und beim Kauf eines Geräts gleich vom Preis abgezogen, es muss kein extra Gesuch eingereicht werden. Eine Übersicht über die Höhe der Förderbeiträge und eine Liste der beteiligten Geschäfte und Online-Shops findet sich auf der Topten-Website. Sie wird laufend ergänzt. Zusätzlich läuft ein Förderprogramm für «energieeffiziente Gewerbegeräte», wie etwa Glacé-Truhen im Hofladen, Getränkekühler oder Gastro-Kühlschränke in der Besenbeiz. Hier sind Förderbeiträge von bis zu 40 Prozent des Kaufpreises möglich, es muss allerdings ein Gesucht gestellt werden. www.topten.ch/bonuswww.topten.ch/gewerbe
Wie teuer darf die Reparatur eines Haushaltgerätes werden?
Als generelle Richtlinie hat Topten vor einigen Jahren eine Übersicht zusammengestellt, wie viel eine Reparatur im Vergleich zu einer Neuanschaffung kosten darf - siehe nachstehende Tabellen.
«Die Angaben sind grundsätzlich immer noch gültig», sagt Eric Bush. Als Berechnungsgrundlage dienen die durchschnittlichen Nettopreise von energieeffizienten Geräten – mit einem Rabatt von 30 Prozent auf den Listenpreis. Der ist bei den Ladenpreisen in der Regel schon abgezogen.
Kühlschrank
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten |
| Bis vier Jahre | Maximal 70 Prozent |
| Fünf bis sieben Jahre | Maximal 55 Prozent |
| Acht bis zehn Jahre | Maximal 35 Prozent |
| Ab zehn Jahren | Maximal 15 Prozent |
Gefriergerät
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten in Prozent des Neupreises |
| bis vier Jahre | Maximal 65 Prozent |
| fünf bis sieben Jahre | Maximal 45 Prozent |
| acht bis zehn Jahre | Maximal 30 Prozent |
| ab zehn Jahren | Maximal 10 Prozent |
Waschmaschine
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten in Prozent des Neupreises |
| bis vier Jahre | Maximal 65 Prozent |
| fünf bis sieben Jahre | Maximal 45 Prozent |
| acht bis zehn Jahre | Maximal 30 Prozent |
| ab zehn Jahren | Maximal 10 Prozent |
Wäschetrockner /Tumbler
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten |
| bis vier Jahre | Maximal 80 Prozent |
| fünf bis sieben Jahre | Maximal 35 Prozent |
| acht bis zehn Jahre | Maximal 25 Prozent |
| ab zehn Jahren | Maximal 10 Prozent |
Geschirrspüler
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten |
| bis vier Jahre | Maximal 75 Prozent |
| fünf bis sieben Jahre | Maximal 60 Prozent |
| acht bis zehn Jahre | Maximal 45 Prozent |
| ab zehn Jahren | Maximal 20 Prozent |
Backofen
| Alter des Gerätes | Reparaturkosten |
| bis vier Jahre | Maximal 85 Prozent |
| fünf bis sieben Jahre | Maximal 70 Prozent |
| acht bis zehn Jahre | Maximal 50 Prozent |
| ab zehn Jahren | Maximal 20 Prozent |

