Trotz der neuen Lockerungen, die der Bundesrat letzte Woche bekanntgegeben hat, bleibt die Lage bezüglich des 1. August-Brunchs sehr ungewiss, informiert der SBV. Der SBV hat daher entschieden, die Anmeldefrist für die Gastgeber-Betriebe bis Mitte Mai zu verlängern. Der SBV hoffe, «dass der 1. August-Brunch auch in diesem Jahr stattfinden kann und der Bevölkerung ein Stück Normalität am Nationalfeiertag ermöglicht werden kann». Mitte Mai werde die Situation neu beurteilt und die Entscheidung kommuniziert.
Landleben
SBV verlängert Anmeldefrist für den 1. August-Brunch
Da die Situation rund um das Coronavirus noch sehr unsicher ist, hat der Schweizer Bauernverband entschieden, die Anmeldefrist für den 1. August-Brunch zu verlängern. Die Bauernbetriebe können sich neu bis Mitte Mai anmelden.

Bauernbetriebe können sich neu bis Mitte Mai 2021 als Gastgeber für den 1. August-Brunch anmelden. (Bild SBV)

Bauernbetriebe können sich neu bis Mitte Mai 2021 als Gastgeber für den 1. August-Brunch anmelden. (Bild SBV)