SBV verlängert Anmeldefrist für den 1. August-Brunch

Da die Situation rund um das Coronavirus noch sehr unsicher ist, hat der Schweizer Bauernverband entschieden, die Anmeldefrist für den 1. August-Brunch zu verlängern. Die Bauernbetriebe können sich neu bis Mitte Mai anmelden.

Trotz der neuen Lockerungen, die der Bundesrat letzte Woche bekanntgegeben hat, bleibt die Lage bezüglich des 1. August-Brunchs sehr ungewiss, informiert der SBV. Der SBV hat daher entschieden, die Anmeldefrist für die Gastgeber-Betriebe bis Mitte Mai zu verlängern. Der SBV hoffe, «dass der 1. August-Brunch auch in diesem Jahr stattfinden kann und der Bevölkerung ein Stück Normalität am Nationalfeiertag ermöglicht werden kann». Mitte Mai werde die Situation neu beurteilt und die Entscheidung kommuniziert.

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