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Können Sie Nutri-Score?

Die obligatorischen Angaben auf Lebensmittelverpackungen verstehen viele Konsumenten nicht. Der Nutri-Score soll Abhilfe leisten.

Das Lesen einer Lebensmittelverpackung braucht manchmal Geduld, Fachwissen, Zeit – und oft eine Lupe, weil vieles sehr klein gedruckt ist. Dabei ist es für Menschen mit Allergien und Intoleranzen wichtig zu wissen, was in einem Produkte enthalten ist. Daher müssen die 14 deklarationspflichtigen Allergene wie zum Beispiel Sojalecithin oder natürliches Erdnussaroma deutlich gekennzeichnet sein (fett gedruckt oder unterstrichen).

Auch wer eine Diät macht oder Wert auf Herkunft und Qualität der Lebensmittel legt, will wissen, was er isst. Etwa bei den kleinen Apéro-Peperoni aus einem Schweizer Lebensmittelladen. Erst wenn man die Plastikschale umdreht, erfährt man, dass die verarbeitete Milch aus Deutschland stammt und das Produkt selbst in Griechenland hergestellt wird.

Obligatorisch oder freiwillig

Wie ein Produkt deklariert werden muss, ist in der Schweiz in der «Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel» genau geregelt. So muss hierzulande auf jeder Lebensmittelverpackung folgendes stehen:

  • die Sachbezeichnung des Produktes
  • die Liste der Zutaten
  • die Nährwertkennzeichnung
  • die Haltbarkeit
  • die Adresse des Herstellers
  • Hinweise zur Verwendung
  • das Produktionsland
  • die Herkunft der Zutaten

Alle anderen Angaben sind freiwillig, müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Das betrifft unter anderem gesundheitliche Anpreisungen wie «stärkt die Knochen» oder Hinweise zu Nährwert wie «kalorienreduziert».

So weit die Gesetzesgrundlage. Doch wie sieht es im Alltag aus? Möchte oder muss jemand zum Beispiel seinen Zuckerkonsum reduzieren, gibt es auf der Rückseite der Verpackung zwei Hilfen: die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung.

Was heisst zuckerfrei?

In der Zutatenliste müssen alle Bestandteile des Inhaltes aufgeführt werden, auch Zusatzstoffe. Was an erster Stelle steht, ist mengenmässig am meisten enthalten, dann folgen die übrigen Zutaten in absteigender Reihenfolge gemäss ihrem Gewicht.

Das Gesetz erlaubt es, dass etwa Zucker mehrfach in der Zutatenliste auftaucht; unter anderem mit der Bezeichnung Saccharose, Laktose, Glukose, Maltose, Maltodextrin oder Honig. Werden Süssstoffe wie Aspartam oder Cyclamat verwendet, muss der Hinweis «Mit Süssstoff(en) gesüsst» aufgedruckt sein.

Die Nährwertliste

Wem das zu viele Fachausdrücke sind, kann die Nährwertkennzeichnung zu Hilfe nehmen. Verpflichtend sind folgende Angaben:

  • der Energiegehalt in Kilojoule (kj) oder Kilokalorien (kcal)
  • der Fettgehalt (davon gesättigte Fettsäuren)
  • die Kohlenhydrate (und wie viel davon Zucker ist)
  • Ballaststoffe oder Nahrungsfasern
  • Eiweiss/Protein
  • Salz

Diese Angaben sind meistens in einer Tabelle dargestellt. Unter «davon Zucker» ist nicht nur der zugesetzte Zucker aufgeführt. In der Zahl enthalten ist auch der im Nahrungsmittel natürlich vorkommende Zucker. So enthält reiner Apfelsaft zum Beispiel pro Deziliter elf Gramm Zucker; etwa gleich viel wie die gleiche Menge Coca-Cola. Weil das viele nicht wissen, stehen bei Lebensmittel, wie bei Fruchtsäften oder Milchprodukten, freiwillige Zusätze wie «enthält von Natur aus Zucker», «milcheigener Zucker» oder «fruchteigener Zucker».

Grünes Licht im Dschungel?

Auf der Verpackung ist alles vorhanden, was man als Grundlage nutzen kann, die «bessere» Wahl zu treffen. Doch vor ein paar Jahren hat die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) festgestellt, dass nur wenige Menschen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben etwas anfangen können und sie auch nutzten.

Eine vereinfachte Darstellung, welches Produkt besser oder schlechter für die Gesundheit ist, soll Abhilfe schaffen. Dafür gibt es unterschiedliche Systeme in verschiedenen Ländern. Die Schweiz hat sich für den Nutri-Score»entschieden.

Die Kennzeichnung mit den Buchstaben von A bis E und den fünf Farben von Grün bis Rot wurde in Frankreich entwickelt. Seither zeichnen eine Reihe von Produzenten auf freiwilliger Basis ihre Produkte damit aus aus. Inzwischen gibt es in der Schweiz über 56 Marken und mehr als 1300 Produkte mit dem Nutri-Score.

Von Dunkelgrün bis Rot, von A bis E: Der hervorgehobene Buchstabe zeigt an, wo das Produkt im Vergleich steht.
Von Dunkelgrün bis Rot, von A bis E: Der hervorgehobene Buchstabe zeigt an, wo das Produkt im Vergleich steht.

Formel als Grundlage

Doch was ist die Grundlage der Nutri-Score-Angaben? Die Basis ist eine wissenschaftliche Formel mit der die positiven und negativen Aspekte eines Lebensmittels miteinander verrechnet werden.

Die Negativen: Dazu gehörenZucker, Salz, gesättigte Fettsäuren und Energie/Kalorien.

Die Positiven: Früchte, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, gewisse Öle, Nahrungsfasern und Eiweiss.

Mithilfe der Formel ergibt sich beim Verrechnen eine Punktezahl, die wiederum einem Buchstaben und einer Farbe entspricht: Von Grün bis Rot, von A bis E. Das heisst, der Score tendiert umso stärker in den roten Bereich, je mehr Zucker, Salz oder Kalorien ein Lebensmittel hat. Ist der Buchstabe «A» hervorgehoben, entspricht das Produkt der bestmöglichen Wahl.

Wichtig: Das gilt nur für die jeweilige Produktgruppe. So können zum Beispiel Joghurts nur mit Joghurts verglichen werden. Der Nutri-Score hilft optisch, das «gesündere» aus mehreren Joghurts zu wählen. Er ist jedoch keine Hilfe, wenn zwischen verschiedenen Produkten unterschiedlicher Gruppen gewählt wird, wie etwa Joghurt und Pizza. Daher kann ein Produkt mit A-Wertung ungünstiger sein für die Gesundheit als ein Produkt einer anderen Nahrungsmittelgruppe ohne Höchstbewertung.

Der Nutri-Score ist keine Ernährungsempfehlung. Ein grüner Score soll nicht zum uneingeschränkten Konsum animieren. Auf der anderen Seiteist eine rote Markierung kein Verbot. Für eine ausgewogene Ernährung ist und bleibt die Schweizerische Lebensmittelpyramide leitend.

Weitere Informationen: www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/ernaehrung/nutri-score.html

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