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Jetzt gibt's wieder frische Schweizer Erdbeeren

Zehn Tage später als 2020 hat die Erdbeerernte begonnen. Thurgau und Zürich gehen von durchschnittlichen Erträgen aus. Froh ist man über die erleichterten Einreisebestimmungen für ausländische Erntehelfer.

Die Kulturen präsentieren sich schön und gesund, wie aus einer Nachfrage in den Kantonen Thurgau und Zürich hervorgeht. Hagen Thoss, Fachstelle Obst am Strickhof, erwartet eine normale Ernte, die etwa zehn Tage später als 2020 begonnen hat. «Es ist eine gute Verteilung der Ernte über die Saison zu erwarten, da die Unterschiede in der Entwicklung zwischen verfrühten Kulturen unter Tunnel oder Vlies und Normalkultur bisher optimal sind.»

Frostschutz war mit viel Aufwand verbunden

Die Fröste im April führten im Beerenanbau glücklicherweise nur zu geringen Schäden. «Wenn es Schäden gab, dann im minimen Bereich. Die Beerenproduzenten mussten aber Massnahmen ergreifen, zum Teil mit Frostberegnung und Abdecken der Kulturen mit Vlies», sagt Philip Engel, Präsident der Thurgauischen Beerenpflanzer. «Wir sind mit einem blauen Auge davongekommen.»

Ähnlich tönt es aus dem Kanton Zürich. Hagen Thoss sagt: «Bei den Erdbeeren sind maximal zehn Prozent der Blüten erfroren. Auf den meisten Betrieben war der Frost kein Problem.» Der Aufwand für den Schutz der Kulturen sei aber gross gewesen, gibt er zu bedenken.

Bei den Strauchbeeren (Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren) kann noch nicht abgeschätzt werden, ob es durch den Frost Schäden gegeben hat, halten Engel und Thoss fest. Vom Zeitraum her sei es noch zu früh, um eine Aussage zu machen. Die Entwicklung hängt von der Witterung in den nächsten Tagen und Wochen ab.

Sonderregelung für die Landwirtschaft

Erfreulich für die Beerenproduzenten ist, dass sie dieses Jahr wieder auf ihre ausländischen Erntehelfer zählen können. Dank einer Sonderbewilligung des Migrationsamts sind ausländische Arbeitnehmer aus Risikogebieten von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Dies mit der Begründung, dass die Landwirtschaftsbetriebe zur Versorgung der Landesbevölkerung systemrelevant sind.

«Wir sind sehr froh über diese Sonderregelung», sagt Philip Engel. Letztes Jahr war die Organisation sehr zeitaufwendig und brauchte viel Nerven, da die Regeln für die Herkunftsländer immer wieder geändert wurden. Auf seinem Betrieb in Mammern sind die ersten polnischen Erntehelfer nach Ostern eingereist, diese Woche sind vier weitere Arbeiter eingetroffen.

Wie bei Philipp Engel startet in diesen Tagen auf vielen Beerenbetrieben die Erdbeerernte in den Gewächshäusern. (Bild zVg)
Wie bei Philipp Engel startet in diesen Tagen auf vielen Beerenbetrieben die Erdbeerernte in den Gewächshäusern. (Bild zVg)

Wie auf der Website des Zürcher Bauernverbands (ZBV) zu entnehmen ist, gelten für die Erntehelfer strenge Auflagen während ihrer Aufenthaltszeit in der Schweiz. Nebst den Abstands- und Hygienevorschriften dürfen sie den Betrieb und/oder die Unterkunft nicht verlassen und müssen auf Einkaufen und Freizeitaktivitäten verzichten.

Engel sagt, er schränke seine Angestellten nicht ein, sondern weise sie immer wieder auf die Abstandsregeln und die weiteren Vorsorgemassnahmen gegen Corona hin.

Ernteschätzung läuft

Zahlen zur Ernteschätzung gibt es noch nicht. Im Thurgau wurden sie am 1. Mai erhoben, sind aber noch nicht ausgewertet. Im Kanton Zürich werden die Zahlen aller Voraussicht nach an der Vorernteversammlung, die am 19. Mai online stattfindet, präsentiert. Im Gegensatz dazu verzichtet der VTB wie schon letztes Jahr auf seine Vorernteversammlung.

Diese Bestimmungen gelten für ausländische Erntehelfer

Die Ausnahmebewilligung gilt nur für Arbeitnehmer, wenn sie

  • auf dem Landweg in die Schweiz einreisen.
  • die umgehende Anstellung auf einem Landwirtschaftsbetrieb erfolgt.
  • die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden und stets eine Hygienemaske getragen wird.
  • den Betrieb und/oder die Unterkunft nicht verlassen werden.
  • auf Einkaufen und Freizeitaktivitäten verzichten.
  • keine Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 aufweisen.

Die Namen der betroffenen Arbeitnehmer müssen beim Kanton gemeldet werden.

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