Appenzell Ausserrhoden will neue Naturschutzzonen und Naturobjekte in den Schutzzonenplan aufnehmen. Seit 1991 stellt der Kanton landschaftlich, ökologisch und kulturgeschichtlich wertvolle Flächen und Objekte ausserhalb der Bauzone unter Schutz. Der kantonale Schutzzonenplan wird periodisch angepasst, um massgebende Natur- und Landschaftswerte in ihrem Bestand zu schützen und die Biodiversität zu fördern.
Mitwirkungsverfahren
Nun war es wieder an der Zeit für eine Teilanpassung. Die Pläne liegen auf der Amtsstelle auf und die Bevölkerung kann dazu bis zum 3. März Stellung nehmen. Betroffen sind im Ausserrhodischen Grundeigentümer(innen) und Bewirtschafter mit einigen Parzellen in den Gebieten Urnäsch (Müllstatt), Schwellbrunn (Äschenwies), Stein (Gmeinwies) und Trogen (Habsat).
Auf Antrag der Eigentümer
Beat Brunner, Präsident des Bauernverbands Appenzell Ausser-rhoden aus Schönengrund, sagt dazu: «Wichtig ist, dass die Grundeigentümer damit einverstanden sind – ebenso die Nachbarn, deren Bewirtschaftung eventuell beeinträchtigt würde.» Laut den Plänen und den jeweiligen Berichten für die Teilanpassungen seien die Grundeigentümer einverstanden gewesen beziehungsweise hätten sogar die Unterschutzstellung der Flächen als Naturschutzzonen initiiert und beantragt – so steht es in der jeweiligen Interessenabwägung. Auch betreffe es nicht Fruchtfolgeflächen. Also gebe es seitens des Bauernverbands keinen Grund zu intervenieren. «Trotzdem verfolgen wir die Entwicklung und die Vernehmlassung genau», so Brunner.
Finanzielle Abgeltung
Vorgesehen ist, dass durch die Teilanpassung die Wiesen in «Magerheuwiese, M-Zone» und die Weiden den «Wiesen und Weiden mit seltenen Pflanzenbeständen, P-Zonen» zugewiesen werden. Zudem werden bestehende Hecken und markante Einzelbäume neu als Naturobjekte unter Schutz gestellt.
Auf den Flächen mit Naturschutzzonen besteht eine Düngebeschränkung und ein Schnittzeitpunkt für den ersten Heuschnitt. Für die neu auszuweisenden Naturschutzzonen ist ein Bewirtschaftungsbeitrag vorgesehen.

