Das grundsätzliche Verbot für Wasserentnahmen aus Fliessgewässern gilt bereits seit dem 23. Juni. Davon betroffen sind sämtliche Oberflächengewässer mit Ausnahme der Saane, des Broyekanals, des Grand Canal sowie des Greyerzer-, Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersees.
Keine Ausnahmebewilligungen
Seit anfangs Woche werden für die Wasserentnahme aus den Fliessgewässern im Einzugsgebiet der Broye auch keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt, wie der Kanton Freiburg am Dienstag mitteilte. Gesuche um Ausnahmebewilligungen für andere Flüsse und Bäche würden fallweise geprüft, hiess es.
Alles zu Hitze, Trockenheit und Bewässerung
Bei Hitze und Trockenheit sind die Ackerkulturen gestresst - aber auch die Bewirtschafter(innen) selbst stehen vor Herausforderungen: Gibt es genug Bewässerungswasser? Ab wann muss bewässert werden? Komme ich in Zukunft noch zu Wasser? Wir haben aktuelle und bewährte Artikel zum Thema zusammengestellt.LesenFischsterben verhindern
In der Broye und der Petite Glane wurden in den letzten Tagen Höchsttemperaturen von 25 bis 26 Grad gemessen. Solch hohe Wassertemperaturen können laut den Behörden besonders für Forellen tödlich sein.
Vom grundsätzlichen Verbot von Wasserentnahmen sind im Kanton Freiburg rund 50 Bauernbetriebe und Unternehmen betroffen.

