Fritz Stettler führt in Frauenfeld TG einen vielseitigen Betrieb, zu dem auch 130 Milchkühe gehören. Stettler arbeitet seit Jahren mit Angestellten. Er sagt, dass er zwar ohne Probleme Saisonangestellte findet: «Aber wenn jemand gut ausgebildete Schweizer Landwirte anstellen möchte, wird es schwierig.»
Diese Fachkräfte fänden problemlos gut bezahlte, anspruchsvolle Stellen. «Die Arbeiten, die ich vor allem von meinen rumänischen Mitarbeitern ausführen lasse, sind für Fachkräfte weniger interessant.»
Bei Stettler sind die rumänischen Mitarbeiter vor allem im Stall und bei einfacheren Arbeiten anzutreffen: «Sie melken sehr zuverlässig und gerne», sagt er. Und die Zusammenarbeit lohne sich für beide Seiten: Stettler hat motivierte Mitarbeiter, die nach einer Einarbeitungszeit von etwa zwei Monaten etwas Deutsch sprechen und viel für die eigenen Betriebe lernen.
Fritz Stettler hat klare Anforderungen an seine rumänischen Mitarbeiter
Die Mitarbeitenden profitieren davon, dass sie – im Gegensatz zur anderen Branchen – bei Stettler Überzeit leisten können, dafür dann aber auch recht flexibel sind. «Einige haben in ihrer Heimat einen Betrieb. Wenn sie im Sommer zur Heuernte heim wollen, ermögliche ich das», erklärt Stettler. Damit können sie dann die Überzeit kompensieren und Ferientage beziehen. Zudem bekommen die Mitarbeitenden bei ihm Kost und Logis – wobei Stettler betont, dass diese die Leistung seiner Frau und auf keinen Fall zu unterschätzen sei.
Kost und Logis sei trotz dem Lohnabzug von 990 Franken pro Monat ein Vorteil gegenüber anderen Branchen, ist Stettler überzeugt. Dort sei zwar der Lohn tendenziell höher, doch die Mitarbeitenden müssten in «Infrastruktur» investieren, also in eine Wohnung, Lebensmittel und den ganzen Haushalt. Diese (finanziellen und organisatorischen) Aufwände sparen sich die Mitarbeitenden bei Stettler, sie können also mehr Lohn heimbringen.
Um die ganze Administration kümmert sich Stettler. Da er viel Erfahrung hat, weiss er, welche Dokumente er wo einreichen und wie er die Quellensteuer abrechnen muss. Der «Inländervorrang», also die Verpflichtung, eine offene Stelle auszuschreiben und nach Möglichkeit mit einem Schweizer zu besetzen, ist für ihn kein Problem – da sich schlicht keine Schweizer auf seine Stellen bewerben. Er erlebt die Zusammenarbeit mit den Ämtern und der Gemeinde als gut und konstruktiv: «Es lohnt sich, bei Unklarheiten anzurufen und um zu Hilfe zu bitten.»
Verlässt einer seiner Mitarbeiter den Betrieb, schlägt er meistens einen Nachfolger vor: «Diese wissen dann, was sie bei mir erwartet.»
Referenzen sind besonders bei Saisonarbeitskräften wichtig
Fabiola Merk, Fachlehrerin Betriebswirtschaft am Plantahof, erklärte zum Thema Personalführung, dass es in der Schweiz kaum klassische Bewerbungsdossiers gebe. Denn Rekrutierungen betreffen häufig wenig qualifizierte Saisonarbeitskräfte. Deshalb seien zum einen Referenzen umso wichtiger, zum anderen eine sorgfältige Einarbeitungszeit.
Monika Schatzmann, Leiterin Agrimpuls, schreibt auf Anfrage, dass sie nicht mehr Anfragen betreffend Arbeitskräften habe als in den letzten Jahren. Sie stellt fest, dass es für Tierhaltungsbetriebe oft schwieriger sei, die Mitarbeiter zu rekrutieren.
Für Gemüse-, Obst- und Beerenbetriebe sei es einfacher, Personal zu finden, da die Saisonmitarbeitenden als Gruppe einreisen und auf dem Betrieb zusammen arbeiten und leben können. «Oft genügt es sogar, wenn der Gruppenchef mit dem Betriebsleiter kommunizieren kann», so Schatzmann.
Wichtig bei der Anstellung von Mitarbeitenden: Verträge, Lohnabrechnungen und Abmeldungen
Monika Schatzmann gliedert die administrativen Aufgaben rund um Anstellungen in drei Bereiche.
- Vor dem Arbeitseinsatz gilt es aktuell die Stellenmeldepflicht zu beachten, also die Stellenausschreibung bei der Regionalen Arbeitsvermittlungen RAV für Hilfskräfte. Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge erstellen. Je nach Einsatzdauer muss bereits vor Stellenantritt die Arbeitsbewilligung beantragt werden, ansonsten vor dem ersten Arbeitstag. Innert acht Tagen müssen AusländerInnen beim Quellensteueramt gemeldet werden. Nicht vergessen gehen dürfen die nötigen Versicherungen.
- Während der Anstellung gilt es, die Arbeitszeit, Frei- und Ferientage zu kontrollieren, Lohnabrechnungen zu erstellen und die Auszahlung des Lohns sicher zu stellen. Änderungen beim Zivilstand oder die Geburt eines Kindes usw. haben Einfluss auf die Quellensteuerabrechnung, Familienzulagen oder auch die Beantragung der Mutterschafts-/Vaterschaftsentschädigung.
- Nach Arbeitsende darf die Abmeldung bei Versicherung, Gemeinde usw. nicht vergessen gehen. Der Arbeitgeber sollte ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung ausstellen und die Schlussabrechnung machen. Dazu gehört eventuell auch eine Auszahlung von nicht bezogenen Ferien.
Wer sich weiterbilden möchte: Agrimpuls bietet im Winterhalbjahr Kurse zu Arbeitsrecht an.
Ansprechpersonen rund um Personalfragen
Die Versicherungsberatungen der Bauernverbände leisten gute Arbeit in Bezug auf die Sozialversicherungen und teilweise auch zum Arbeitsrecht. Die Agrisano bietet eine Globalversicherung für Angestellte, auf der Seite von Agrimpuls finden sich wertvolle Informationen rund um die Anstellung von ausländischen Mitarbeitenden. Auskunft können auch die die kantonalen Beratungsstellen geben. Familieneigene Arbeitskräft sind weder der Arbeitslosenversicherung, noch der Unfallversicherung gemäss UVG und auch nicht der beruflichen Vorsorge gemäss BVG obligatorisch unterstellt. Dennoch ist es sinnvoll, dass familieneigene Arbeitskräften bedarfsgerecht einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für die Folgen von Unfall, Krankheit aufbauen.

