Gewerbegrenze wird im Luzerner Berggebiet gesenkt

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes vor. Für die Senkung hat sich auch der Luzerner Bauernverband LBV stark gemacht.

Die Anpassung des Luzerner Landwirtschaftsgesetzes zur Senkung der Gewerbegrenze im Berggebiet von 0,8 auf 0,6 Standard Arbeitskräfte (SAK) dürfte nur noch eine Formsache sein. Schliesslich wurde das Anliegen gleich in zwei Vorstössen vom Kantonsrat gutgeheissen. Auch der LBV setzte sich für eine Senkung ein. Wie der Kanton mitteilt, könnten somit 134 von den 1500 Betrieben im Berggebiet neu den Gewerbestatus erreichen. In vielen Fällen wirke sich dies existenzsichernd aus.

Die Senkung der Gewerbegrenze hat keinen Einfluss auf die Direktzahlungen, wo die Grenze bei 0,2 SAK liegt, oder auch auf Investitionshilfen, wo die Limiten bei 1.0 SAK liegen.

Hingegen könne künftig die Bewilligungsfähigkeit von Bauten und Anlagen im Berggebiet und für nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbe erhöht werden. So könne auch der Strukturwandel im Berggebiet gebremst werden. Wenn der Kantonsrat die Gesetzesanpassung genehmigt, kann diese am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

js

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