Ein Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen ist in Griffnähe

Die Entscheidung der Umweltkommission für einen Beitrag an die hohen Betriebskosten von Biogasanlagen würde eine drohende Lücke in der Förderung erneuerbarer Energien stopfen.

Noch bis Ende 2022 werden Erneuerbare Energien über Einspeisevergütungen gefördert. Aktuell wird an einem neuen Energiegesetz gebastelt, das voraussichtlich in diesem Jahr vom Bundesrat ans Parlament überwiesen wird. Nach den Beratungen zu den Fördermassnahmen in der Umweltkommission des Nationalsrats (Urek-N) schöpft Ökostrom Schweiz neue Hoffnung, dass die drohende Förderungslücke geschlossen werden kann.

Betriebs- statt Investitionsbeitrag

Die Urek-N hat sich nämlich für einen Beitrag an die Betriebskosten von Biogasanlagen ausgesprochen, von dem gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste auch Neupbauprojekte profitieren sollen.

Damit sieht die Kommission für Biogas eine Sonderlösung vor, die den im Vergleich zu anderen Technologien hohen Kosten für den Betrieb der Anlagen gerecht wird. Der Vorschlag, die Einspeisevergütungen durch einen Investitionsbeitrag zu ersetzen, wäre hingegen fatal gewesen, schreibt Ökostrom Schweiz in einer Mitteilung. Das hätte das Ende der Stromproduktion aus Biomasse bedeutet, meint der Verband.

Förderung über den Strom hinaus

Biomasseanlagen sind multifunktional. Unabhängig von Jahres- und Tageszeit produzieren sie aus lokalen Rohstoffen wie Hofdünger und Holz sauberen Strom. «Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Energiestrategie 2050», führt Ökostrom Schweiz aus. Knapp 20 Prozent des Schweizer Stroms aus erneuerbaren Quellen stamme aus Biomasse und dank den landwirtschaftlichen Anlagen können etwa 90'000 Tonnen C02-Äquvalente jährlich eingespart werden.

Ausserdem liefern Biomasseanlagen neben Strom auch Wärme und erneuerbare Treibstoffe (Biogas). In diesem Sinn hat die Urek-N eine Motion von Daniel Fässler (CVP/AI) angenommen, die eine amtsübergreifende Förderung vorschlägt. So sollen laut Parlamentsdiensten Holz- und Biogasanlagen auch über gesetzliche Grundlagen im Raumplanungsgesetz und dem Landwirtschaftsrech gefördert werden.

Ökostrom Schweiz hofft, dass auch die Urek des Ständerats den Betriebskostenbeiträgen zustimmt und der Ständerat selbst den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission folgen und die Motion Fässler annehmen wird.

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