Für 2023 werden die Mittel um 15,65 Millionen Franken aufgestockt, für 2024 um 11,35 Millionen, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. 2025 und 2026 gibt es zusätzlich je 700'000 Franken für den Kampf gegen Fachkräftemangel in den für die Transition wichtigen Branchen.

Die deutlich tieferen Beträge ab 2025 haben einen technischen Grund. Zwei Programme, die in den beiden Jahren zuvor Geld erhalten, werden ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich anders finanziert. Dies, weil nach derzeitigen Plänen dann der Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative in Kraft treten soll.

Gratis-Beratung für Hausbesitzer

Die zusätzlich bewilligten Subventionen des Aktionsprogramms «Energie Schweiz» fliessen zum einen in vier Förderprogramme, die das Parlament 2021 beschlossen hatte. Seit April des laufenden Jahres können sich Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gratis zu Möglichkeiten beraten lassen, eine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundlichere Alternative ersetzen zu lassen.

Ab 2023 können sich Unternehmen zudem bei der Dekarbonisierung begleiten und beraten lassen, und der Bund fördert die Markteinführung energieeffizienter Technologien in Unternehmen finanziell.

Bildungsoffensive für Baubranche

Weitere Bundesgelder fliessen in Massnahmen gegen den Fachkräftemangel. Bereits angestossen wurde in diesem Zusammenhang eine Bildungsoffensive in der Baubranche. Dies, damit für Sanierungen von Gebäuden auch künftig genügend Fachleute zur Verfügung stehen.

Seit Mai unterstützt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ausserdem Gemeinden, die Fotovoltaik-Anlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge planen - unter anderem mit Geld. Wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für die Energieversorgung hatte das Departement die beiden Programme kurzfristig lanciert.

Bundesrat beschleunigt Zubau neuer Solaranlagen

Mit der Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) will der Bundesrat den Bau neuer Solaranlagen vereinfachen und beschleunigen. Neu werden wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen als standortgebunden erklärt. Dazu gehören beispielsweise Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden, schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum oder auch in wenig empfindlichen landwirtschaftlichen Gebieten.

Damit werden bestehende administrative Hürden abgebaut, so dass Bewilligungen rascher erteilt werden können. Gleichzeitig reduziert sich auch der Aufwand für die zuständigen kantonalen Behörden. Weiter werden die Bedingungen gelockert, unter denen Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei errichtet werden können. Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen neu auch Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei ermöglicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.