Berner Regierungsrat unterstützt Änderung des Tierseuchengesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Tierseuchengesetzes grundsätzlich. Damit sollen die Beteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank sowie die Regeln für die Bearbeitung der Daten präzisiert werden. 

Nach Ansicht des Regierungsrats ist es sinnvoll, die Tierverkehrsdatenbank für verschiedene Zwecke zu nutzen. Die zum Teil unterschiedlichen Anforderungen könnten jedoch zu Problemen im Veterinär- und Agrarvollzug führen. Deshalb seien Präzisierungen nötig, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. In Zukunft soll jede Person die Kontrolldaten zu ihrer Tierhaltung einsehen und das Bundesamt für Landwirtschaft ermächtigen können, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Es soll deshalb rund um die Weitergabe von Daten rechtlich Klarheit geschaffen werden.

Kanton Bern

Weiterlesen