Rebecca Senn, Agriexpert

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  • Selbst bewirtschaftende Grundeigentümer dürfen ihre Nutzfläche als temporäres Festgelände anbieten, aber nur, wenn das öffentliche Recht nicht verletzt wird.

    Worauf ist zu achten, wenn jemand eine Veranstaltung auf meinem Land durchführen will?

    Mit dem Frühlingsanfang beginnt auch die Zeit der Veranstaltungen im Grünen. Für grössere Anlässe beginnt die Organisation mit der Suche nach einem geeigneten Festgelände. Landwirtschaftliche Grundstücke werden dabei gerne als mögliche Standorte ins Auge gefasst.
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