Patrik Hasler-Olbrych, Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste bei der Agrisano Krankenkasse AG

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  • Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden dürfen, wenn man sich nicht mehr selbst äussern kann. (Bild Katrin Erfurt)

    Wer entscheidet und vertritt meine Interessen, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin?

    Wenn man nicht mehr ansprechbar ist, hilft die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag meine Interessen zu vertreten.
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