Kurz & bündig
- Seit April 2022 ist der «Leitfaden: Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren» veröffentlicht. - Der Leitfaden teilt Tiere in eine von fünf Kategorien ein, die ihre Transportfähigkeit definieren. - Zum neuen Leitfaden gibt es auch kritische Stimmen. - Der Leitfaden wird nun ein Jahr lang in der Praxis getestet – ohne dass es zu Verzeigungen kommt.
Was genau passiert war, lässt sich nicht sagen. Tatsache ist, dass die Kuh lahmt. Die Diagnose des Tierarztes: Kreuzband gerissen. Diese Verletzung wird nicht mehr heilen. Wahrscheinlich hat die Kuh Schmerzen und ganz sicher ist sie in ihrem Alltag eingeschränkt. Sie soll daher geschlachtet werden.
Bleibt die Frage, wie diese Kuh zum Schlachthof transportiert werden soll. Schliesslich müssen der Landwirt und auch der Fahrer des Tiertransporters gewährleisten, dass die Kuh ohne Schaden die Fahrt übersteht.
Der Tierschutz ist entscheidend, nicht der finanzielle Erlös
Der neue «Leitfaden für den Transport von kranken und verletzten Schlachttieren» soll bei dieser Frage unterstützen.
Veröffentlicht wurde der Leitfaden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte. Laut Kaspar Jörger vom BLV solle der Leitfaden «Rechtssicherheit und eine Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten schaffen».
Jeder Transport ist komplex: Sender, Transporteur, Empfänger und ihre jeweiligen Interessen prallen aufeinander. Bei einem Tiertransport kommen noch diejenigen des Tieres hinzu. Sein Interesse an Schutz vor Schmerzen, Leiden und Schäden geht einem möglichen Erlös durch Schlachtung vor, so steht es im neuen Leitfaden.
Tiere dürfen nach der Tierschutzverordnung nur transportiert werden, wenn man erwarten kann, «dass sie den Transport ohne Schaden überstehen». Für kranke und verletzte Tiere gilt, dass sie nur «so weit als nötig» und «unter besonderen Vorsichtsmassnahmen» transportiert werden.
Der Leitfaden legt fünf Kategorien fest
Dazu arbeitet der Leitfaden vom BLV mit fünf mit Farben markierten Kategorien:
- Grün: Transportfähig ohne Einschränkungen
- Blau: Transportfähig mit Einschränkungen
- Orange: Transportfähig mit Einschränkungen und mit tierärztlichem Zeugnis
- Rot: Nicht transportfähig
- Schwarz: Transport nicht zulässig wegen fehlender Aussicht auf Genusstauglichkeit
Die Unterscheidung zwischen den ersten vier Kategorien wird anhand der Schwere der jeweiligen Verletzung bzw. Krankheit und dem Allgemeinzustand gemacht:
- oberflächliche, nicht blutende Wunde Kategorie: «ohne Einschränkungen»
- «einzelne begrenzte Wunden»Kategorie: «mit Einschränkungen»
- «Fleischwunden» Kategorie: «mit Einschränkungen und tierärztlichem Zeugnis»
In die fünfte, schwarze, Kategorie fallen beispielsweise Tiere, die jünger als sieben Tage sind, die Anzeichen einer Blutvergiftung haben oder bei denen die Absetzfristen von Medikamenten noch nicht abgelaufen sind. Diese Tiere müssen vom Tierarzt euthanasiert werden.
Die Abgrenzung der Kategorien als Knackpunkt
Diese Kategorien und die Abgrenzungen dazwischen sind der Knackpunkt des neuen Leitfadens. Ein schwieriger Prozess sei es bis zur Veröffentlichung gewesen, sagt Jörger vom BLV. Ein «Kätsch», eine zähe Sache, nennt es Peter Bosshard vom Schweizerischen Viehhändlerverband.
«Was wir jetzt haben, ist ein Kompromiss», wiegelt BLV-Mann Kaspar Jörger ab. Präzisere Umschreibungen hätten dem Leitfaden gutgetan, «aber so haben wir viel Flexibilität für die Einzelfallbeurteilung gelassen. Letztendlich geht es um eine Balance».
Thomas Jäggi vom Bauernverband hätte weniger Stufen befürwortet: «Wir sehen das Problem bei der blauen Kategorie. Wir fürchten, die wird in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Ohne diese wäre vieles klarer.»
Bosshard von den Schweizer Viehhändlern hingegen findet die Kategorien «nicht grundsätzlich schlecht», hätte aber Präzisierungen über Fotos, Videos und Zeichnungen sehr begrüsst.
Die Verantwortlichkeiten sind klarer geregelt
Eine App, die genau das tut, ist laut BLV in Arbeit. Bosshard: «Das ist für uns ein enorm positiver Schritt. Wichtig ist uns, dass die App dann einfach und nutzerfreundlich ist, damit sie in der Praxis auch Anwendung findet.»
Ein weiterer positiver Punkt für Bosshard: «Wir begrüssen, dass klarer wird, wer wann wofür verantwortlich ist.» Auf den letzten Seiten des Leitfadens vom BLV wird das in schematischer Übersicht gezeigt (siehe Grafik unten).

«Die Landwirte müssen die Dokumentation gewissenhaft ausfüllen. Eine falsch ausgefüllte Dokumentation bleibt ihr Fehler, auch wenn es nach dem Transport schwer nachzuweisen ist», sagt Kaspar Jörger vom BLV. «Das Praxisproblem ist, dass dann häufig Aussage gegen Aussage steht.»
Im Zweifelsfall, so sagt der Leitfaden, muss ein Tierarzt beigezogen werden und entscheiden, ob das Tier transportfähig ist. «Mit dieser Massnahme geht die Verantwortung für eine korrekte Deklaration an den Tierarzt über», so Jörger.
Auch Bosshard sagt: «Wir wissen, dass es nicht immer einfach umzusetzen ist, aber wir empfehlen klar, ein Tier im Zweifelsfall nur mit einem Zeugnis mitzunehmen.» Mit dem Leitfaden stellt das BLV den Tierärzten auch ein neues vereinheitlichtes Zeugnis-Formular zur Verfügung, das diesen Prozess vereinfachen soll.
Der Leitfaden wird nun während eines Jahres getestet. «Während dieser Zeit sind alle Beteiligten angehalten, grundsätzlich kulant zu sein und den Leitfaden vor allem zur Beratung beizuziehen», sagt Jörger. «Danach werden wir zusammensitzen, Praxiserfahrungen sammeln und feinjustieren.»
Cesare Sciarra Leiter Kompetenzzentrum Nutztiere Kontrolldienst, Schweizerischer Tierschutz STS
«Der Leitfaden ist eine gute Sache, es ist Zeit geworden! Ich denke, die vier Kategorien sollten funktionieren. Zumindest grundsätzlich, welche Details man noch verändern muss, wird die Praxis zeigen. Wesentlich scheint mir, dass Betriebsleiter im Zweifelsfall immer einen Tierarzt beiziehen. Mir ist sehr wichtig, dass den Landwirten ihre grosse Verantwortung bewusst ist. Es gibt Dinge, die kann der Chauffeur in der kurzen Zeit gar nicht sehen, die er für ein Tier zur Verfügung hat. Deshalb ist der Leitfaden unbedingt auch etwas für die Bauern.» [IMG 2]
Peter Bosshard Geschäftsleiter Schweizerischer Viehhändler Verband SVV
«Im Prinzip begrüssen wir den Leitfaden und die Präzisierung der Gesetze. Manches ist für uns aber unklar oder zu kompliziert. Insbesondere die blaue Kategorie bereitet uns Sorgen. Deshalb sind wir sehr froh, dass man sich auf die Versuchsphase geeinigt hat. Sie erlaubt es allen zu sehen, was funktioniert und was nicht, ohne dass gleich mit dem Hammer – also mit Strafverfahren – eingefahren wird.» [IMG 3]
Kaspar Jörger Leiter Abteilung Tierschutz, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
«Wir wollen mit dem Leitfaden insbesondere den Chauffeuren ein Mittel in die Hand geben, das es ihnen ermöglicht, zu sagen, wann er ein Tier noch unter welchen Bedingungen mitnehmen kann. Die Chauffeure haben heute manchmal eine enorm schwierige Position; sie stehen von diversen Seiten unter Druck. Wir wissen, dass das nicht immer einfach ist, aber im Zweifelsfall raten wir sehr dazu, einen Tierarzt beizuziehen. Es darf nicht sein, dass ein schon krankes oder verletztes Tier wegen des Transportes noch mehr leidet. Alle Beteiligten sind in der Verantwortung, das sicher zu stellen.» [IMG 4]
Thomas Jäggi Stellvertretender Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft, Schweizer Bauernverband SBV
«Der Bauernverband war grundsätzlich der Meinung, dass das bisherige System gut funktioniert hat und es den neuen Leitfaden nicht unbedingt gebraucht hätte. Aber jetzt ist er nun mal da, jetzt setzen wir den auch so gut wir können um. Uns begeistert nicht, dass schon «blaue» Tiere nicht mehr über Märkte gehandelt werden dürfen. Als positives Signal sehe ich auf jeden Fall, dass es in einer ersten Phase nicht gleich zu Verzeigungen kommen soll.» [IMG 5]
Andreas Raemy Präsident Schweizerische Vereinigung für Wiederkäuergesundheit SVW
«Grundsätzlich finde ich gut, dass es einen Leitfaden gibt. Meiner Meinung nach ist er aber zu kompliziert geworden. Ich bin nicht einverstanden, dass festliegende Tiere grundsätzlich als «rot» eingestuft werden. Jede Situation ist anders; der Bestandestierarzt muss als Fachperson vor Ort den Fall beurteilen. Es gibt durchaus Situationen, in denen einem festliegenden Tier ein Transport zugemutet werden kann, z.B. wenn ein Notschlachthof in der Nähe ist. Was ich den Bauern ans Herz legen möchte: Offen kommunizieren, richtig dokumentieren, in schwierigen Situationen den Fall mit dem Bestandestierarzt besprechen und mit ihm zusammen die Entscheidung treffen.» [IMG 6]
Judith Peter-Egli Präsidentin Schweizerische Vereinigung für Schweinemedizin
«Wir sind nicht sehr glücklich mit dem Leitfaden. Man versucht hier etwas festzuschreiben, das man nicht festschreiben kann. Der Landwirt holt schliesslich einen Tierarzt, um den Einzelfall zu beurteilen. Ich habe beispielsweise Mühe damit, dass «deutliche Inappetenz» unter «rot» aufgeführt wird. Ist eine Kuh, die nichts mehr frisst, weniger transportfähig als eine Kuh, die weniger frisst? Da ist doch entscheidend, wie es ihr sonst geht. Letztlich kommt es darauf an, ob der Leitfaden genutzt wird – dann ist er eine gute Sache. Wenn er uns die Möglichkeit nimmt, den Einzelfall zu beurteilen, dann ist er nicht hilfreich.» [IMG 7]

