Fieber, Appetitlosigkeit, verminderte Milchproduktion, Augen- und Nasenausfluss, Knoten auf der Haut und Gewichtsverlust – das sind mögliche Symptome der Tierseuche Lumpy Skin Disease (LSD), welche sich seit diesem Jahr in Europa ausbreitet.
LSD ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch Stiche von Fliegen und Mücken. Obwohl die Krankheit nur selten tödlich verläuft, kann sie erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.
In Frankreich, wo LSD nachgewiesen wurde, wird der gesamte Tierbestand eines betroffenen Betriebs gekeult. In der Schweiz kann diese Massnahme in geimpften Beständen hingegen unter bestimmten Voraussetzungen auf die erkrankten Tiere beschränkt werden.

Bisher wurden Ausbrüche in Italien, Frankreich und Spanien verzeichnet. In der Schweiz wurden bisher keine Ausbrüche bestätigt (Stand Anfang November 2025).
Lehren aus den Ausbrüchen in Nachbarländern
«Nur eine rasche und umfassende Impfung kann die Ausbreitung der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) stoppen. Die Erfahrungen durch die Ausbrüche in den Balkanländern (2015–2019) zeigen deutlich, dass gezielte Impfungen die Tierseuche innerhalb weniger Monate unter Kontrolle brachten», sagt Tiziana Boebner-Lombardo, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Die Schweiz hat rasch reagiert, indem die obligatorische Impfung aller empfänglichen Tiere (Rinder, Büffel, Bisons) im ganzen Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis eingeführt wurde, um einen Viruseintrag möglichst zu verhindern.
Parallel dazu wurden strenge rechtliche Grundlagen geschaffen (LSD-Verordnung), um eine Einschleppung der Krankheit in die Schweiz zu verhindern. Dazu gehören eine Impfpflicht in den definierten Zonen, strikte Tierbewegungsverbote und weitere begleitende Massnahmen.
«Die Schweiz ist gut auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet»
«Die Schweiz ist gut auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet. Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche in Europa wurden umfassende Präventionsmassnahmen getroffen», sagt Tiziana Boebner-Lombardo. Mit der präventiven Impfung in der Grenzregion wurde die wichtigste Massnahme bereits umgesetzt. Das Risiko eines Eintrags würde jedoch weiterhin bestehen, solange in den Nachbarregionen Ausbrüche auftreten.
«Das BLV stellt den kantonalen Veterinärdiensten (VetD) gezielte Informations- und Umsetzungsdokumente (z. B. Informationsblatt zur Impfung) zur Verfügung; diese leiten die relevanten Inhalte an die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte weiter. Ein grosser Teil der Fachinformationen und Handlungsanweisungen ist zudem auf der Website des BLV öffentlich zugänglich oder wird bei Bedarf direkt an die Praxistierärzte übermittelt», erläutert Boebner-Lombardo. Auch die Landwirtinnen und Landwirte wurden über Branchenorganisationen, die Fachpresse sowie durch die kantonalen Veterinärdienste und praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte wiederholt informiert und sensibilisiert, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht, Biosicherheitsmassnahmen und die Umsetzung der Impfstrategie.
Dank dieser Vorbereitung, den bestehenden rechtlichen Grundlagen (LSD-Verordnung), den Umsetzungsdokumenten zu den gesetzlichen Grundlagen sowie den bewährten Abläufen zwischen Bund, Kantonen, Branche und Referenzlabor wäre die Schweiz in der Lage, rasch und koordiniert zu reagieren, sollte ein Ausbruch auftreten», fährt Boebner-Lombardo fort.
Entscheidend sei, dass Tierhaltende wachsam bleiben und bei Verdacht unverzüglich ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt informieren.
Verstellen von Schweizer Rindern aus Frankreich
Das französische Landwirtschaftsministerium hat im Rahmen kontrollierter tierseuchenrechtlicher Bedingungen am 30. Oktober 2025 die Wiederaufnahme der Ausfuhren ab dem 1. November 2025 bekannt gegeben. Damit dürfte es den in Frankreich gesömmerten Schweizer Rindern möglich sein, in die Schweiz zurückzukehren. Dies unter bestimmten Voraussetzungen und sofern sie seit mindestens 28 Tagen gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) geimpft sind. Die aktuellen Bedingungen für das Verstellen von Schweizer Rindern aus Frankreich sind in den FAQ auf der Website des BLV (Rubrik Tierverkehr) aufgeführt. Für Detailfragen zur praktischen Umsetzung sind die kantonalen Veterinärdienste zuständig.
So können TierhalterInnen ihre Tiere schützen
Das BLV empfiehlt mögliche Schutzmassnahmen gegen Bremsen sowie Stech- und Hornfliegen. Dabei handelt es sich um mögliche Massnahmen, deren Umsetzung je nach Situation und Möglichkeiten angepasst werden muss. Schutz der Ställe und der Umgebung- Anbringen von insektendichten Netzen, Insektenschutzbürsten, Streifenvorhängen oder Netzen/Stoffen, die mit Insektizid imprägniert sind, und Insektenfallen. - Regelmässige Anwendung von zugelassenen Insektiziden oder Repellentien. - Eindämmung der Brutplätze. - Hygiene der Liegeflächen: Stroh regelmässig erneuern, Stroh verteilen, damit es trocknen kann, Anhäufung von feuchtem Stroh vermeiden. - Mist und Gülle regelmässig entfernen, Güllegruben abdecken. - Organisation der Herde: Auslauf in den Stunden, in denen die Vektoren sehr aktiv sind, vermeiden. Schutz der Tiere- Mit Insektizid imprägnierte Ohrmarken (ear tags) verwenden. - Regelmässige Behandlung der Tiere mit einem Insektizid oder Repellent (zugelassene Pour-on-Lösungen, Sprays oder Lösungen). Wichtig: Die Wirkstoffe müssen gewechselt werden, um die Entwicklung von Resistenzen zu verhindern. Schutz beim Transport- Tiere vor dem Transport mit einem Insektizid oder Repellent behandeln. - Tiere vor dem Transport in einem geschützten (Netze, Repellentien) Gebäude oder Gehege warten lassen. - Transporte vorzugsweise am frühen Morgen, am Abend oder in der Nacht durchführen. - Transportfahrzeug vor und nach dem Transport reinigen und desinfizieren. Quelle: BLV

