«Zuchtorganisationen haben das Problem erkannt»

Tierschützer und Bund begrüssen das verschärfte Ausstellungsreglement für Viehschauen. Der Tierschutz hätte gerne klarere Regeln gehabt.

«Quälerei an Viehschauen», «brutale Züchtermethoden»: Schlagzeilen wie diese von «Kassensturz» oder «Blick» rückten die Schweizer Spitzenschauen in den letzten Monaten plötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit. Weil sie das Image der Viehzucht und damit die Bundesgelder für die Schauen gefährdet sah, hat die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) gehandelt. Am 18. Oktober verabschiedete sie ein Ausstellungsreglement, welches den bisherigen Ehrenkodex ersetzt. Seit einigen Tagen ist dessen genauer Inhalt bekannt (Details zum Reglement hier).


Collodium bleibt erlaubt


Das mediale Gewitter ausgelöst hatte ein Bericht des Schweizer Tierschutz (STS). Dort beschäftigt sich Tierärztin Julika Fitzi mit den Viehschauen. Für sie enthält das Reglement «Verbesserungen, aber es ist noch nicht so, wie wir es gerne hätten».

Fitzi bedauert es, dass Collodium zum Versiegeln der Zitzen erlaubt bleibt. Sie hätte sich ein komplettes Verklebeverbot gewünscht, wie es die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Braunvieh oder der Landesverband Bayrischer Rinderzüchter in ihren Reglementen verankert haben. Fitzi fragt sich auch, ob es nicht schwierig zu kontrollieren sei, ob unter dem Collodium nicht doch noch verbotene Hilfsmittel wie Zitzenstifte zum Einsatz kommen. Vor allem da «die Euterfüllung visuell, aber nicht manuell kontrolliert werden soll».

Positiv findet sie, dass Oxytoxin nur für das Melken erlaubt ist und dass die Zwischenmelkzeiten nicht in einem Mass verlängert werden dürfen, die das Wohlbefinden der Kuh beeinträchtigen. Auch hier wäre ihr aber eine konkrete Angabe, etwa zwölf Stunden, lieber gewesen. Auch dass die Tiere nicht mehr «überlang in einer unnatürlichen Körperhaltung» fixiert werden dürfen, findet sie eine Verbesserung.


«Selber aktiv geworden»


Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) begrüsst, «dass die Zuchtorganisationen das Problem erkannt haben und selber 
aktiv geworden sind», so Kaspar Jörger, Leiter der Abteilung Tierschutz. Verstösse gegen die Tierschutzverordnung werden künftig u. a. mit langen Sperren für Viehschauen sanktioniert. Das Reglement unterstütze somit die Veterinärbehörden beim Vollzug, so Jörger. Die Praxis werde zeigen, ob es die beabsichtigte Wirkung erziele oder «ob weitere Massnahmen nötig sein werden».


Offiziell tritt das neue Reglement per 1. Januar in Kraft. Beim GP von Sargans, wo morgen Samstag Rinder ausgestellt werden, sehen die Organisatoren keinen Handlungsbedarf. Man habe bisher nie Probleme gehabt, heisst es auf Anfrage. Zum Einsatz kommen wird das neue Reglement erstmals an der Swiss Expo im Januar. Eine Stellungnahme zum neuen Reglement ging von den Organisatoren trotz Anfrage bis Redaktionsschluss der BauernZeitung vom 11. November nicht ein.

jw

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