Plus

Zentimeter-Tierschutz und der Fall Estermann: Bitte mit gleichen Ellen messen!

Während Bauern im Tierschutz oft sofort für Zentimeter sanktioniert werden, scheint es weniger zu eilen, wenn ein Spitzensportler involviert ist. Das schade dem Ansehen der ganzen Szene, schreibt unsere Gastautorin.

Treten Verstösse gegen das Tierwohl auf, müssen Massnahmen ergriffen werden. Entspricht der alte Milchviehstall auch nur um ein paar Zentimeter nicht mehr den Normen, muss es schnell gehen mit dem Umbau, sonst drohen Konsequenzen. Misshandelt aber ein bekannter Schweizer Springreiter seine Pferde, dann scheint keine Eile geboten. Im März 2017 wurden die Ermittlungen gegen den Springreiter Paul Estermann aufgenommen. Dem Luzerner wird Tierquälerei vorgeworfen. Als Beweismittel dienen Fotos des durch Peitschenhiebe blutig geschlagenen Bauches seines Spitzenpferdes Castlefield Eclipse sowie Aussagen über das gegen Pferde und Menschen gerichtete jähzornige Verhalten des Spitzensportlers. Die Glaubwürdigkeit des Pferdepflegers, der die Anschuldigungen erhob, wurde nicht gerade dadurch untermauert, dass er zum Zeitpunkt der Anklage wegen Diebstahls bereits von Estermann entlassen worden war. In Reiterkreisen sind Estermann und sein rabiates Verhalten jedoch hinlänglich bekannt.

Der Tierquälerei schuldig befunden

Von der Staatsanwaltschaft Sursee wurde Estermann im September 2019 wegen «mehrfacher Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz» verurteilt. Der Profireiter mit eigener Reitsportanlage in Hildisrieden LU erhob Einspruch und zog die Angelegenheit an die nächste Instanz, das Bezirksgericht Willisau weiter. Auch hier wurde Estermann der Tierquälerei, begangen gegenüber dem Pferd Castlefield Eclipse im April 2016 sowiegegenüber Pferd Lord Pepsi im Herbst 2015, für schuldig befunden. Doch Estermann ging erneut in Berufung. Die Angelegenheit musste vom Kantonsgericht Luzern erörtert werden.

Während die Besitzer seiner beiden Spitzenpferde nach den Anschuldigungen rasch aktiv wurden und die Tiere dem Schweizer Kaderreiter entzogen, wartete der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) erst einmal ab. Man liess Estermann weiter an nationalen und internationalen Turnieren starten. 2019 wurde er sogar für die Europameisterschaft aufgeboten. Das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd stehe beim SVPS an erster Stelle, und der Verband setze sich vehement dafür ein, dass diesem Wohlbefinden jederzeit Rechnung getragen wird, war wiederholt in Stellungnahmen zum Fall Estermann zu lesen.

Konsequenzen zu ziehen und den angeklagten Reiter per sofort aus dem Sport auszuschliessen, befand man indes nicht für notwendig. Laut SVPS war es der Springreiter selber, der nach der Verurteilung in zweiter Instanz auf die Zugehörigkeit zum Elitekader verzichtete. Auf Turnieren war er als Einzelreiter weiterhin anzutreffen.

Nun wurde der Springreiter auch vor Kantonsgericht der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei für schuldig befunden. Die Beschwerdefrist bis Mitte Januar 2023 ist ungenutzt verstrichen. Und was macht der SVPS jetzt, wo der Fall klar ist? Er beantragt bei der verbandsinternen Sanktionskommission eine vorläufige Sperre. Mit der Aussprechung der Sanktion sei dann im Frühling 2023 zu rechnen.

Zögerliche Haltung ist nicht zu begründen

Natürlich müssen die Rechtswege und Instanzen eingehalten werden. Aber was gibt es hier noch lange zu beraten? Wäre es nun, nach der endgültigen gerichtlichen Verurteilung nicht allerhöchste Zeit, unverzüglich ein starkes Zeichen zu setzen und Stellung zu beziehen? Zumal der Reitsport bei den vergangenen Grossanlässen leider mit Negativschlagzeilen von sich reden machte und sich der SVPS den ethischen Umgang mit dem Partner Pferd auf die Fahne geschrieben hat. Man kann es drehen und wenden, wie man will, diese zögerliche Haltung ist nicht mehr zu begründen und schadet dem Ansehen der ganzen Reitszene. Der Milchbauer mit dem zu knapp bemessenen Stall wäre schon längst sanktioniert worden.