Kommt anstelle des Auslaufjournals jetzt der Chip? Auf jeden Fall kann sich dies der BLW-Direktor Bernard Lehman gut vorstellen. So sagte er im Interview in der «BauernZeitung vom 18. Dezember: « (... ) auf das Führen des Auslaufjournals zu verzichten. Eine Vereinfachung wäre etwa, wenn die Kühe einen Chip hätten, der die Bewegungen automatisch aufzeichnet.»
Vesteckte Kontrolle befürchtet
Dass der administrative Aufwand für die Bauern vereinfacht werden soll, bestreitet wohl niemand. Aber ob dies mit der Abschaffung des Auslaufjournals erreicht werden kann, bezweifeln viele. Eher befürchten die Landwirte, dass der Chip eine zusätzliche versteckte Kontrolle sein könnte. Diese Befürchtung teilt auch Swissherdbook-Präsident Markus Gerber: «Gegenüber dem Auslaufjournal wäre der Chip für uns Bauern sicher eine Vereinfachung. Es darf
aber nicht sein, dass dieser am Schluss ein reines Überwachungsinstrument darstellt. Ideal wäre natürlich, wenn dieser Chip auch andere Daten, wie zum Beispiel der Tierverkehr, von der Geburt bis hin zur Schlachtung, aufzeichnen würde, ohne dabei aber den Datenschutz zu vernachlässigen.»
Die Tierschutzvorschriften sind klar: Rindvieh, das angebunden gehalten wird, muss sich regelmässig, mindestens jedoch an 90 Tagen pro Jahr ausserhalb des Stalls bewegen können. Während der Vegetationsperiode (1. Mai bis 31. Oktober) sind es mindestens 60 Tage und während der Winterfütterungsperiode mindestens 30 Tage. Hätten alle Kühe und Rinder einen Chip, wäre es für die Behörden sicher einfacher zu eruieren, ob die Tiere wirklich den nötigen Auslauf bekämen oder nicht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Es ist geplant, das Verordnungspaket nächste Woche in die Anhörung zu schicken. Die Kuhchip-Idee wird dabei noch nicht erscheinen.
Peter Fankhauser

