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Im Kanton Zürich sind sowohl Bäuerinnen als auch Landwirte mehrheitlich unterversichert

Andrea Schönbächler untersuchte den Sozialversicherungsschutz von Bauernfamilien im Kanton Zürich. Fazit ihrer Umfrage ist: «Bäuerinnen sind im Schnitt nicht schlechter versichert als Betriebsleiter». Die Mehrheit der befragten Bäuerinnen und Landwirte im Kanton Zürich verfügt weder über ein versichertes Todesfallkapital noch eine Hinterlassenenrente.

Andrea Schönbächler ist Mitarbeiterin beim Zürcher Bauernverband und machte im Rahmen ihrer Diplomarbeit für die Agrotechniker-HF-Ausbildung am Strickhof eine Umfrage bei Zürcher Bauernfamilien über deren soziale Absicherung. Dabei zeigte sich punkto Sozialversicherungsschutz, dass die Mehrheit der befragten Bäuerinnen und Landwirte im Kanton Zürich weder ein versichertes ­Todesfallkapital noch eine Hinterlassenenrente besitzen.

Nebenerwerb auswärts hilft

Taggeldversicherung und Invalidenrente hatten die Bauernfamilien im Schnitt besser versichert. Ein Grund dafür könnte die auswärtige Tätigkeit sein. Knapp die Hälfte der befragten Personen gaben an, einer auswärtigen Tätigkeit in einem Voll- oder Teilzeitpensum nachzugehen. Aber bei einer auswärtigen Tätigkeit unter 60 Prozent Arbeitspensum reichen die Sozialversicherungen vom Arbeitgeber oftmals nicht aus, um eine genügende Deckung zu erreichen.

Aktuell gibt es für Selbstständigerwerbende nur minimale gesetzliche Anforderungen an die obligatorischen Sozialversicherungen. Sie müssen lediglich bei der AHV für ihr Erwerbseinkommen Beiträge entrichten und sich gemäss KVG krankenversichern.

Die meisten Landwirtschaftsbetriebe fallen in die Kategorie der Selbstständigerwerbenden. Für familieneigene Arbeitskräfte (Ehepartnerin) gelten sogar noch weniger gesetzliche Richtlinien. Sie müssen lediglich gemäss KVG krankenversichert sein. «Diese minimalen Anforderungen sind der Grund, dass viele Bauernfamilien nicht ausreichend sozialversichert sind», sagt Schönbächler.

Obligatorium für Bäuerinnen?

In der AP 22+ wurde unter anderem thematisiert, ob ein obligatorischer Sozialversicherungsschutz für die Bäuerin eingeführt werden soll. Schönbächler meint dazu: «Anstelle des Obligatoriums wäre eine Beratungspflicht eine gute Alternative.» Dies würde die Möglichkeit schaffen, betriebs- und personenspezifische Lösungen zu finden. Die Aufklärung und Sensibilisierung müssen in der Ausbildung auch weiterhin verstärkt in Angriff genommen werden.

Es reiche nicht aus, nur die Bäuerinnen zu sensibilisieren. Auch in der Ausbildung zum Landwirt müsse man auf die Wichtigkeit der Sozialversicherungen vermehrt aufmerksam machen. «Zumindest kennen dann beide Partner das Risiko, welches sie mit einer Unterversicherung eingehen», so Andrea Schönbächler.

Zur Person

Andrea Schönbächler, Agrotechnikerin HF, arbeitet bei der Agrisano-Regionalstelle des Zürcher Bauernverbands.

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