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Campieren auf Luzerner Bauernhöfe - das gilt es zu beachten

Die Luzerner Landregionen fördern Stellplätze für Camper auf Höfen und in Naturnähe. Im Napfgebiet gibt es bereits 40 Stellplätze. Meist läuft ein solcher Nebenerwerb unter Agrotourismus.

Die Luzerner Landregionen arbeiten neu mit der Schweizer Plattform «Nomady» zusammen, welche naturnahe Campingplätze anbietet. Rund 40 Stellplätze gibt es bereits im Napfgebiet mit rund 6300 Logiernächten im Vorjahr. Nach dem Napfgebiet folgen auf Sommer 2021 die Regionen Sempachersee und Seetal. Für Landwirte kann das Angebot ein interessanter Nebenerwerb sein, jedoch gibt es bei den Plätzen für die Landwirte einige Vorschriften zu beachten.

Rechtliche Grundlagen

«Grundsätzlich ist die dauerhafte Nutzung von Stellplätzen für Zelte und Wohnmobile im Kanton Luzern bewilligungspflichtig»

Roland Emmenegger, Abteilungsleiter Baubewilligungen, Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi)

Liegen die Stellplätze ausserhalb der ­Bauzone, ist zudem eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für «nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe mit engem sachlichem Bezug zur Landwirtschaft» erforderlich. Nur wenn ein Stellplatz im bestehenden Hofareal ohne zusätzliche Bauten und Anlagen mit weniger als 30 Tagen Nutzung pro Saison genutzt wird, ist keine Bewilligung nötig. Wird das Angebot öffentlich und langfristig angeboten, ist das Bewilligungsverfahren unumgänglich. Man beobachte, dass die Anfragen der Landwirte etwas zunehmen, so Roland Emmenegger. «Ein solcher Nebenerwerb in der Landwirtschaft läuft in der Regel unter Agrotourismus», erklärt er weiter.

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Wilde Camper umlenken

«Das Angebot soll auch einen Betrag leisten, das wilde Campieren besser einzuschränken», erklärt Sandro Bucher, Produktmanager Luzern Land. Ziel sei, solche bewirtschafteten Angebote touristisch zu machen, damit die Bauern einen Nebenverdienst erzielen können. Die Plattform Nomady begleitet die Gastgeber bei der Angebotsgestaltung und bietet die Plätze dem Gast mit Online-Buchbarkeit inkl. Zahlungsabwicklung an. «Damit kann die Wertschätzung zur Landwirtschaft und auch die Wertschöpfung von Hofprodukten gesteigert werden», so Bucher weiter. Wegen des komplexen Baubewilligungsverfahrens ausserhalb der Bauzone wurde in Abstimmung mit dem rawi ein Merkblatt für interessierte Betriebe erstellt.

«Wir möchten den Landwirten einen Überblick verschaffen», so Bucher weiter. Auch kann das Berufsbildungszentrum für Natur und Ernährung (BBZN) beim Erstellen der Baubewilligungen beigezogen werden und berät die Landwirte bei ihrem Vorhaben.

Ein guter Gastgeber sein

Grundvoraussetzung, um bei diesem Projekt mitzumachen sei natürlich, dass der Landwirt gerne Gastgeber ist. «Der Gast soll das Gefühl haben, willkommen zu sein und auch einen kleinen Einblick in den Betrieb nehmen dürfen», so Bucher zur wichtigsten Voraussetzung.

Die wichtigsten Informationen

Mehr erfahren Sie auf der Website der Luzern Tourismus AG.

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