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«Landwirtschaftliche Tätigkeit hat Vorrang» findet Beat Röösli vom SBV

Um Alphütten umzubauen müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Der Schweizer Bauernverband sieht Lockerungen des Raumplanungsgesetzes kritisch.

Das Bauen ausserhalb von Bauzonen ist an strenge Regelungen geknüpft. In der Regel dürfen dort nur Bauten im Zusammenhang mit einer Landwirtschaftlichen Nutzung erstellt, umgebaut oder saniert werden. Das Raumplanungsgesetz selbst gibt es erst seit 1979. Seit 1975 wurde dieses immer wieder angepasst und erweitert, so dass es selbst für Fachmänner und -frauen schwierig geworden ist, den Überblick zu haben über die verschiedenen Vorgaben.

Alphütten im Visier: Darf man sie ausbauen? Mehr dazu finden Sie im Hauptartikel .

Revision harzt

Nun versucht der Bundesrat, angeregt durch die Landschaftsinitiative 2008, das Raumplanungsgesetz zu revidieren. Doch dies ist eine sehr schwere Geburt. Deshalb wurde sie in zwei Etappen unterteilt. Seit 2014 sind die Kantone nun damit beschäftigt, ihre kantonalen Richtpläne zu überarbeiten und die Nutzungsplanung anzupassen. Schon beim RPG 1 wusste der Bund, dass es auch über den Bereich der Siedlungsentwicklung hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf gibt: nämlich beim Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Darum geht es bei der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2). Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künftig aber einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Damit dieser genutzt werden kann, muss für Mehrnutzungen gestützt auf einen Planungs- und Kompensationsansatz ein Ausgleich geschaffen werden, indem zum Beispiel nicht mehr benötigte Bauten beseitigt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zum RPG2 im Oktober 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dort sind die Vorschläge des Bundes auf wenig Gegenliebe gestossen. Daraus resultierte eine zweite Volksinitiative mit dem Namen «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)», die im September 2020 eingereicht wurde. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, und arbeitet nun aber an einem indirekten Gegenvorschlag.

Derzeit berät auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; 18.077). Sie plant, den RPG-2-Entwurf zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auszubauen.

Lockerung kritisch

Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat noch keine Abschliessende Position zur Landschaftsinitiative. Einer Lockerung des bisherigen Raumplanungsgesetzes für das Bauen ausserhalb der Bauzone steht er aber eher kritisch gegenüber. «Wir sehen zwar die Chancen, welche mit flexibleren Umnutzungsmöglichkeiten von alten Ställen für den ländlichen Raum entstehen», sagt Beat Röösli, Leiter Geschäftsbereich Internationales beim SBV. «Insbesondere für den Agrotourismus, welcher einen sachlichen Bezug zur Landwirtschaft erfordert, wären zusätzliche Freiheiten beim Umbau von alten Gebäuden sinnvoll.»

Der flächendeckende Ausbau von Ställen Mitten in der Wiese bringe allerdings auch neue Touristen aus der Stadt mit sich. Wenn diese am sonnigen Wochenende anstatt die erhoffte Ruhe Maschinenlärm, Kuhglocken und Fliegen vor-finden, seien Konflikte und Einsprachen vorprogrammiert, meint Röösli. «Deshalb müssten klare Grenzen gesetzt und die Vorrangstellung der Landwirtschaft gegenüber den zonenfremden Nutzern gestärkt werden.» Das heisst die landwirtschaftliche Tätigkeit muss in der Landwirtschaftszone Vorrang haben.

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