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Fall Ramiswil: Behörden liessen sich täuschen

Der Tierschutz-Skandal in Ramiswil hatte eine monatelange Vorgeschichte. Eine vom Kanton Solothurn in Auftrag gegebene externe Untersuchung zeigt nun: Der Veterinärdienst liess sich von der mutmasslich fehlbaren Tierhalterin täuschen.

Der Fall schockierte die Schweiz: Am 06. November 2025 verschafften sich Mitarbeiter des Solothurner Veterinärdienstes und der Kantonspolizei Zugang zum Bodenhof in Ramiswil SO. Am Ende der Aktion stand die Euthanasierung von 122 Hunden – zwei der Tiere wurden gar abgeschossen. 43 Pferde und 2 Ziegen wurden weggebracht und umplatziert. Tierschützer zeigten sich entsetzt: Wie konnte es so weit kommen?

Untersuchungsbericht liegt vor

Den Versuch einer Antwort erfolgte am FReitag, 3. Juli, in Solothurn. An einer von der zuständigen Regierungsrätin Sybille Jeker (SVP) einberufenen Medienkonferenz, die von der Agentur Keystone/SDA live übertragen wurde, präsentierte Michael Daphinoff von der renommierten Wirtschaftskanzlei Kellerhals Carrard die Ergebnisse der externen administrativen Untersuchung, die Jeker kurz nach Bekanntwerden des Skandals im November veranlasst hatte.

Es handle sich dabei weder um ein strafrechtliches noch ein disziplinarisches Verfahren, betonte Michael Daphinoff, dessen Kanzlei die externe Untersuchung im Auftrag des Kantons durchgeführt hatte. Viel mehr sei es darum gegangen, herauszufinden, wo das System administrativ versagt habe und wie so etwas in Zukunft verhindert werden könne.

Schüsse auf aggressive und verängstigte Hunde

Michael Daphinoffs Präsentation machte klar: Der Skandal lag nicht in der finalen Aktion am 5. November 2025, sondern in dem, was in den Monaten zuvor geschehen war. Trotz wiederholter Meldungen von Dritten, trotz mehrerer Kontrollen und Kontrollversuchen durch den Veterinärdienst, trotz angeordneter und nicht eingehaltener Massnahmen geschah zu lange nichts.

Das ganze Ausmass der Verwahrlosung auf dem Hof scheint erst am 06. November endgültig klar geworden zu sein, als Polizisten und Veterinärdienstleute sich vor Ort mit Dutzenden von völlig verwilderten, kaum sozialisierten und teilweise aggressiven Herdenschutzhunden konfrontiert sahen – und in zwei Fällen sogar zur Langwaffe greifen mussten.

Kontrolleure wagten sich nicht auf den Hof

Dabei hatte sich das Desaster schon seit Langem abgezeichnet. Die Situation mit den verwilderten Herdenschutzhunden war nämlich der Grund, weshalb das Amt zuvor auf die Durchführung unangemeldeter Kontrollen auf dem Hof verzichtet hatte: War die Besitzerin nicht vor Ort, konnten die Kontrolleure wegen der aggressiven Hunde gar nicht auf den Hof.

Man habe deshalb auf ein System mit «halb angemeldeten» Kontrollen umgestellt, so Daphinoff: Die Besitzerin wurde jeweils in der Vorwoche angefragt, ob sie in der Folgewoche für eine «unangemeldete Kontrolle» anwesend sei – und erhielt damit Zeit, das wahre Ausmass der Missstände zu verschleiern.

Überlastung durch Kooperation

Grundsätzlich sei die Haltung der Behörden untadelig, stellte Michael Daphinoff klar. Der Veterinärdienst setze auf Vertrauen und sei darum bemüht, den kontrollierten Tierhaltern auf Augenhöhe zu begegnen. «In 99,9 Prozent der Fälle funktioniert das gut», sagte Daphinoff. Nur eben nicht in diesem einen, bedeutsamen Fall.

Dabei habe die Tierhalterin aktiv dazu beigetragen, die wahre Situation zu verschleiern, indem sie sich kooperativ gab: Zeitweise informierte sie die Behörde so oft und eingehend über die Situation auf dem Hof, dass es zu einer Art Informationsüberlastung gekommen sei.

Häufiges An- und Abmelden von Tieren in verschiedenen kantonalen Datenbanken habe die Unübersichtlichkeit noch erhöht. «Die Besitzerin hat den Veterinärdienst zeitweise fast geführt», fasste es Daphinoff zusammen.

Systematische Risikoerfassung fehlt

Konkrete Meldungen von Dritten seien da zwar durchaus zur Kenntnis und auch ernst genommen worden. Aber: «Die vielen einzelnen Hinweise haben sich nicht zu einem konsistenten Risikobild verdichtet.» Und damit habe sich an der wohlwollend-kooperativen Grundhaltung der Behörde nichts geändert.

Wie hätte diese am Ende katastrophale Fehleinschätzung verhindert werden können? Auch hier liefert der Untersuchungsbericht erste Antworten, und zwar in den Empfehlungen, die Michael Daphinoff an der Medienkonferenz kurz zusammenfasste:

  • Frühzeitige und systematische Risikoerfassung bei komplexen und ausserordentlichen Fällen
  • Erarbeiten einer Gesamtstrategie und, wenn nötig, Bildung einer Taskforce, sobald mehrere Ämter involviert sind
  • Frühzeitige Anforderung eines Haltungskonzepts, um Klarheit über die ökonomischen Verhältnisse der betroffenen Tierhaltung zu schaffen
  • Sicherstellung des Kontrollvorgangs: Spätestens wenn unangemeldete Kontrollen wegen verwilderter Tiere nicht mehr möglich sind, müsste gehandelt werden
  • Frühzeitiger Beizug des kantonalen Führungsstabes

Weiter sehen die Autoren des Untersuchungsberichts Handlungsbedarf beim Datenmanagement in der Schweiz: Im vorliegenden Fall sei es der Tierhalterin gelungen, die wahren Verhältnisse über häufiges Verstellen und Ummelden der Tiere zu verschleiern. Für die Zukunft brauche es eine schweizweit einheitliche Handhabung der Eintragung von ASAN-Daten.

Tierschutz reicht Strafanzeige ein

Handlungsbedarf sieht auch der Schweizer Tierschutz (STS). Dieser ging im Anschluss an die Medieninformation mit einem eigenen Forderungskatalog an die Öffentlichkeit:

  • Schweizweite Koordination der Umsetzung von Tierschutzvorschriften
  • Mehr Ressourcen für die Veterinärdienste
  • Verbindliche Strukturen für den interkantonalen Informationsaustausch
  • Institutionalisierte Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen

Die im Untersuchungsbericht geforderten Massnahmen müssten nun so schnell wie möglich umgesetzt werden, fordert der STS in der Mitteilung und spricht von einem «erschreckenden und bedrückenden Dokument menschlichen Versagens». Unzureichend sei der Bericht bei der Erörterung der Umstände, unter denen es zu den Tötungen der Tiere in Ramiswil kam.

Die Tötung aller 122 Hunde auf dem Hof ohne eingehende Prüfung des Gesundheitszustandes und Wesens jedes einzelnen Tieres müsse restlos aufgeklärt werden. Der STS habe sich deshalb nach der Veröffentlichung des Berichts dazu entschlossen, Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen.

«Wenn am Ende rund 122 Hunde getötet werden müssen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Verantwortung der Behörden», lässt sich Präsident Peter V. Kunz in der STS-Meldung zitieren.

Keine personellen Konsequenzen

Konkrete persönliche und administrative Konsequenzen hat der nun vorgestellte Untersuchungsbericht nicht – noch nicht. Die Ergebnisse würden in den kommenden Monaten vertieft analysiert, stellte Regierungsrätin Sibylle Jeker in Aussicht. Und ihr Departementsvorsteher Peter Studer liess durchblicken, dass auch eine Aufstockung der Ressourcen für den Veterinärdienst nicht ausgeschlossen sein. Dafür müsse aber zuerst analysiert werden, ob diese auch überall am optimalen Ort eingesetzt würden.

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