In spätestens einem Jahr werden wir über die Massentierhaltung-Initiative (MTI) abstimmen. Wahrscheinliches Datum für den Urnengang ist derzeit der 25. September 2022, möglich ist auch der 27. November 2022. Die Kampagnen sind in Vorbereitung und Mitte Dezember beugt sich der Nationalrat über das Volksbegehren.
«Preisdruck wäre weg»
Es ist also angerichtet und höchste Zeit, dass die Protagonisten ihre Argumente büscheln und auf den Tisch legen. Ein Webinar des Schweizer Tierschutzes (STS) bot letzte Woche Gelegenheit, diese Auslegeordnung genauer zu betrachten. Unter der Leitung von SP-Nationalrätin Martina Munz hielten wichtige Exponenten Referate und beantworteten Fragen aus dem Publikum. Wir haben nachstehend einige wichtige Aussagen der Beteiligten zusammengefasst.
Philipp Ryf, Co-Kampagnenleiter MTI: Er erinnerte an die Chronologie der MTI. Die Initiative wurde 2019 mit 106 000 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Den Gegenentwurf des Bundesrats betrachte man bei den Initianten kritisch, da dieser anders als die MTI keine Importkomponente enthält. «Die Bauern sollten sich freuen über die Initiative», sagte Ryf, denn diese nehme den Preisdruck aus dem System, der auf Produzenten und Tieren laste.
Die vier Hauptforderungen
Philipp Ryf zählte die vier Hauptforderungen der MTI auf:
- Tierfreundliche Unterbringung und Pflege
- Zugang ins Freie
- Schonende Schlachtung
- Begrenzte Bestandesgrössen
Im Weiteren störe man sich an der hohen Intensität im System. Die nur auf schnelles Wachstum ausgerichtete Genetik verunmögliche die Ausübung des natürlichen Sozialverhaltens der Nutztiere, namentlich beim Mastgeflügel.
Ryf verwehrte sich im Übrigen gegen die Aussage, dass die MTI die Biorichtlinien in der Verfassung festschreiben wolle. Man habe diese lediglich in die Übergangsbestimmungen reingepackt, um einer Verwässerung nach einem allfälligen Ja vorzubeugen.
Kaspar Jörger, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Der Bundesvertreter erklärte, dass die wichtigsten Forderungen der Initiative bereits heute erfüllt seien. Die MTI sei im Weiteren nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz auf Handelsebene. Deshalb setze der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag zur Verbesserung des Tierwohls ohne internationale Komponente. Er kritisierte das Kriterium der maximalen Gruppengrösse, viel wichtiger sei die Besatzdichte in den Ställen. Diese könne angepasst werden.
Bernard Belk, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Er warf einen Blick zurück auf die Erfolgsgeschichte der Tierwohl-Verbesserungen in der Schweiz. Der erste Schritt sei die Einführung der Beiträge für kontrollierte Freilandhaltung (RAUS) im Jahr 1993 gewesen. 1996 wurde dann das BTS-Programm eingeführt. Belk erinnerte aber auch daran, dass die Beteiligung am RAUS-Programm teilweise noch sehr gering sei, z. B. bei den Mastpoulets mit lediglich 8 Prozent. Er warb, wie Kaspar Jörger, für den direkten Gegenentwurf des Bundesrats. Dieser sei für die Schweizer Landwirtschaft zukunftsweisend und absolut verkraftbar.
Urs Brändli, Bio Suisse: Der Präsident der Biobauern-Dachorganisation gab zunächst seiner Freude Ausdruck, dass sich die Initianten an den Richtlinien von Bio Suisse orientierten. Die Schweizer Tierhaltung könne in 25 Jahren problemlos generell so weit sein, wie Bio heute. «Unterdessen werden wir uns weiterentwickeln», sagte Brändli und führte das jüngst beschlossene Verbot des Kükentötens als Beispiel an. Der Vorstand von Bio Suisse habe sich deshalb, wie berichtet, für die MTI ausgesprochen, man werde sich aber nicht aktiv am Abstimmungskampf beteiligen. Den direkten Gegenentwurf des Bundes lehne man hingegen aufgrund der fehlenden Importkomponente ab, so Brändli.
Lukas Barth, IP-Suisse (IPS): Die Organisation ist ein bedeutsamer Player auf dem Label-Fleischmarkt. Man vermarkte jährlich über 600 000 Tiere in den IP-Programmen, sagte Barth. Bei IPS betrachte man das Tierwohl im Kontext der Gesamtnachhaltigkeit, die Programme würden ständig weiterentwickelt, dabei müsse aber auch die Klimakomponente stimmen, für welche IPS ein eigenes Punkteprogramm lanciert hat.
Warnung vor Beitrags-Verlust
Martin Rufer, Schweizer Bauernverband (SBV): Als einziges Land verfüge die Schweiz über ein sehr strenges Tierschutzgesetz, sagte der SBV-Direktor. Er hält den Initianten zugute, dass sie an die Importe gedacht haben. «Allein mir fehlt der Glaube, dass sich diese Vorschriften dann auch umsetzen liessen», so Rufer. Die Beispiele von Eiern aus Käfighaltung und Hormonfleisch, welche immer noch den Weg in die Schweiz finden, seien ihm da Warnung genug. Den Gegenentwurf des Bundesrats bezeichnete Rufer als unehrliche Politik, denn das Tierwohl höre nicht an der Grenze auf. Er warnte davor, BTS, RAUS und andere Tierwohl-Programme als Standard zu verankern. «Wenn wir das tun, dann lassen sich die Tierwohlbeiträge von 280 Mio Fr. jährlich nicht mehr rechtfertigen». Ein weiterer Schwachpunkt sei, dass der Gegenentwurf den Ammoniakausstoss um 2,2 Prozent erhöhen würde.
Stefan Flückiger, Geschäftsführer Agrarpolitik STS: Für Flückiger besteht Handlungsbedarf, weil es eine Diskrepanz zwischen gesetzlichen Vorschriften und Realität gebe. Die Besatzdichte beim Geflügel und bei den Schweinen sowie die Anbindehaltung bei Rindern verletzten das Tierschutzrecht. Es brauche dringend einen Systemwechsel, bilanzierte Flückiger.

