Das Streusiedlungsgebiet ist von allen Seiten unter Druck

Unser Gastautor ist skeptisch, dass im Raumplanungsgesetz eine Revision gelingt, die dem Streusiedlungsgebiet angemessen Rechnung trägt. Die sehr unterschiedlichen Ansätze «nur Landwirtschaft» und «Museum oder Park» sind für ihn beide falsch.

Die Schweiz besteht nicht nur aus Städten und Dörfern, Wäldern und Wiesen, Alpen und Gebirgszügen. Vor allem entlang der nördlichen Voralpen, vom Bodensee bis zum Genfersee, finden sich «Gebiete mit traditioneller Streubauweise», wie es so schön in der schweizerischen Raumplanungsverordnung heisst.

Von einem Streusiedlungsgebiet spricht man also dann, wenn die verstreuten Einzelbauten einer traditionellen, landwirtschaftlichen Siedlungsform entsprechen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können die Kantone diese Gebiete in ihrem Richtplan ausscheiden. Dann sind Umnutzungen von nicht mehr für die Landwirtschaft benötigten Wohnbauten zulässig und auch Umnutzungen von ehemals landwirtschaftlichen Ökonomiebauten möglich.

Statt vom Land in die Stadt zieht es die Leute zurück aufs Land

Es gab Zeiten, da drängten die Menschen in die Städte und Dörfer. Seit das Landwirtschaftsgebiet mit Strassen und teilweise auch mit öffentlichem Verkehr erschlossen ist, die entfernt wohnenden Schüler zum Schulhaus gefahren werden und ein Auto für fast alle erschwinglich ist, gibt es eine umgekehrte Tendenz. Das Wohnen auf dem Land ist erstrebenswert geworden. Erst recht seit mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes die Einzonung von Bauland erschwert und der Bau von Einfamilienhäusern nicht mehr erwünscht und daher meistens auch nicht mehr bezahlbar ist.

Der vor allem in den Voralpen noch nicht abgeschlossene Strukturwandel der Land-wirtschaft führt dazu, dass ehemals landwirtschaftlich genutzte Wohnbauten abparzelliert werden und auf den Markt kommen. Dass zum Teil auch für Abbruchobjekte horrende Preise bezahlt werden, erstaunt wenig.

Die Weiterentwicklung der Landwirtschaft wäre gefährdet

Die von Schutzverbänden lancierte «Landschafts-Initiative» möchte dem Druck auf das Landwirtschaftsgebiet mit einer Radikalkur begegnen: Ausserhalb der Bauzonen sollen die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche nicht mehr zunehmen dürfen. Auch angebaute Ökonomiebauten dürften nicht mehr zu Wohnzwecken umgenutzt werden; die Umnutzung zu landwirtschaftsfremden gewerblichen Nutzungen wäre nicht mehr zulässig. Die Weiterentwicklung der Landwirtschaft wäre gefährdet. Ob für das Streusiedlungsgebiet Ausnahmen möglich wären, ist mehr als nur fraglich.

Vor diesem Hintergrund haben die schon seit Jahren laufenden Bestrebungen, das Raumplanungsrecht für das Landwirtschaftsgebiet einer Revision zu unterziehen, eine neue Dynamik erhalten. Dabei wird in erster Linie über Verkehrs- und Erschliessungsanlagen diskutiert und über Grossbauten von bodenunabhängigen Landwirtschaftsbetrieben gestritten. Dass es auch Menschen gibt, die seit Jahrhunderten «auf dem Land» wohnen, geht dabei entweder vergessen oder es wird so getan, wie wenn dies illegal wäre.

Beide Ansätze sind falsch

Ich bin daher skeptisch, dass eine Gesetzesrevision gelingt, die dem Streusiedlungsgebiet angemessen Rechnung trägt. Ich werde es versuchen. Ob ich genügend Mitstreiter finde, ist allerdings fraglich. Denn die einen wollen nur noch Landwirtschaft zulassen. Und andere wollen über das, was sie nur aus dem Bilderbuch kennen oder aus dem fahrenden Auto oder Zug, am liebsten eine Glasglocke stülpen und als «Museum» oder «Park» erhalten. Beide Ansätze sind falsch.

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