Die kleine Kammer nahm am 20. September 2023 stillschweigend ein Postulat der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung an. Sie argumentierte, Einsprachen seien vermehrt zu einem Mittel von Nachbarn geworden, um die Realisierung unliebsamer Projekte möglichst lange hinauszuzögern.

Kein Kostenrisiko für Einsprachen

Eine Einsprache einzureichen, koste laut Bundesrecht nichts. Ein Baubewilligungsverfahren sei hingegen mit hohen Kosten verbunden. Das werde von Gesuchstellerinnen und -stellern als rechtsungleich wahrgenommen. Das fehlende Kostenrisiko führe dazu, dass oft unbegründete Einsprachen eingereicht würden.

Auch querulatorische Einsprachen

Gmür-Schönenberger stellte ihren Vorstoss im Rat auch als Beitrag gegen die Wohnungsnot dar. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses. Es sei nämlich nicht von der Hand zu weisen, dass zum Teil auch querulatorische Einsprache erhoben und sinnvolle Projekte verzögert würden, stellte Bundesrat Albert Rösti im Ständerat fest. Gmür-Schönenberger regt in ihrem Vorstoss an, Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Raumplanung anzupassen. Dieser formuliert Mindestbestimmungen in den kantonalen Baugesetzen. Für die Luzerner Ständerätin ist ein Kostenrisiko bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren zu prüfen.