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Bauvorhaben müssen gut geplant und begründet sein: «Baubehörden können nicht hellsehen»

Der Einbau einer zweiten Wohnung, die Erweiterung des Kuhstalls oder der Bau einer ­neuen Remise sind für Bauernfamilien oftmals eine grosse ­Herausforderung. Agriexpert zeigte an einem Kurs in Flawil, wie sich Fehler bei der Baueingabe vermeiden lassen.

Ein Ersatz-, Neu- oder Umbau hat in der Regel zum Ziel, die Produktion zu vereinfachen und auszudehnen sowie nach Möglichkeit Abläufe zu vereinfachen. Wohnbauten sollen ermöglichen, dass zwei oder drei Familien/Personengruppen auf dem Hof wohnen können. Bäuerinnen und Bauern können sich die Raumgestaltungen meist gut vorstellen und die mit der Planung beauftragte Person gut unterstützen. Aus der täglichen Beratungspraxis ist Agriexpert aber ebenso bekannt, dass bei den Vorabklärungen und der Baueingabe oftmals grobe Fehler passieren, welche in der Folge zu einem negativen Bauentscheid der Behörde führen oder die Bewilligungsdauer massiv verzögern.

Darauf ist zu achten

  • Ausserhalb des Baugebiets können im Grundsatz nur Bauten erstellt werden, welche zonenkonform sind und bei denen der Bauherr einen landwirtschaftlichen Bedarf nachweisen kann.
  • Stallplätze kann man nicht auf Vorrat bauen. Auch für zusätzlichen Remisenraum für ein Lohnunternehmen oder eine Wohnung zum Vermieten wird man keine Zustimmung erhalten.
  • Besteht der Wunsch nach einer Erweiterung im Bereich von nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieben wie Kundenschreinerei, Besenbeiz oder Massenlager, ist die Hürde noch höher einzustufen.
  • Wenn der Umbau gut geplant und begründet ist sowie alle verlangten Unterlagen eingereicht sind, hat man schon halb gewonnen. Baubehörden können vieles, aber nicht hellsehen.
  • Für eine Baueingabe braucht es eine textliche Beschreibung des geplanten Bauvorhabens. Zusammen mit Aussagen über die verwendeten Baumaterialien und die Überlegungen betreffend Ausführung oder die Standortwahl wird ein Bauprojekt fassbarer und glaubwürdiger.
  • Eine Baueingabe darf kein Schuss ins Blaue sein, sondern muss eine überlegte und durchdachte Entwicklung des Betriebes ermöglichen. Das muss im Baugesuch für die Bewilligungsbehörde nachvollziehbar dargestellt werden.

An die Steuern denken

Beim Bauen sind ebenso Fragen betreffend korrekte Abwicklung in der Buchhaltung zu beachten. Bei Umbauten ist zudem die Abgrenzung zwischen Unterhalt und wertvermehrenden Investitionen von grosser Bedeutung, insbesondere wenn steuerlich optimiert werden soll.

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