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Mit einer Kamera auf dem Frontanbaugerät sieht man den Querverkehr in der Kabine besser

Ab dem 1. Mai 2019 sind Querkameras bei einem Überhang von mehr als vier Metern obligatorisch. Die Lohnunternehmer Remund Berger und Schneeberger setzen solche Systeme seit zwei Jahren ein und verkaufen das geprüfte Kamerasystem von Motec.

Jetzt ist es vorbei mit dem mulmigen Gefühl bei einer unübersichtlichen Strassenkreuzung. Ab dem 1. Mai 2019 muss die Sicht zum Querverkehr mit Kameras nach beiden Seiten und einem Monitor in der Kabine gewährleistet sein. Losfahren und dabei hoffen dass die Strasse frei ist, ist jetzt nicht mehr nötig.

Das neue Gesetz gilt für Frontanbaugeräte, deren vorderster Punkt mehr als vier Meter von der Lenkradmitte entfernt ist. Dank der Kamera ist ein Überhang bis zu fünf Metern erlaubt.

Bis in einem Monat müssen nun viele Frontmähwerke, Fronttanks oder Frontpacker mit der Kamera-Technik ausgerüstet werden. Zulässig sind nur geprüfte Kamera-Monitor-Systeme. Das heisst, dass die Kamera und der Monitor von einer vom Astra akkreditierten Prüfstelle anerkannt sein muss. Es sind dies das DTC Dynamic Test Center in Vauffelin BE und die FAKT GmbH in Sennwald SG.

Es ist also nicht möglich, irgendeine Kamera und einen Monitor zu einem System zusammen zu basteln. An die Qualität werden hohe Anforderungen gestellt. Die Lohnunternehmen Remund Berger und Schneeberger setzen Kamera-Systeme seit zwei Jahren an ihren Frontanbaugeräten ein. «Bei einem 6-Zylinder-Traktor werden vier Meter eigentlich immer überschritten. Man muss sogar aufpassen, dass man nicht die maximal erlaubten fünf
Meter überschreitet», so Urs Berger.

Montagevorgaben müssen eingehalten werden

Remund Berger liessen das Kamera-System von Motec zusammen mit ihren Montagekomponenten prüfen und bieten es am Markt an. Das System umfasst zwei Kameras, eine Verkabelung mit Stecker, einen in der Kabine montierten Monitor und eine Montage-Anleitung. «Die Montage-Vorgaben sind Bestandteil der System-Prüfung und müssen eingehalten werden», so Urs Berger.

Wer nicht zwei linke Hände hat, kann die Montage selbst vornehmen. Oft stellt sich die Frage, das Kamerabild am Traktor-Terminal anzuzeigen, anstatt einen zusätzlichen Monitor in der Kabine zu platzieren. Dies wäre jedoch nur dann zulässig, wenn das Traktor-Terminal zusammen mit der Kamera geprüft würde. Das zusätzliche Terminal ist hier die einfachere Lösung und er kann beim Feldeinsatz auch Bilder von Kameras auf dem Anbaugerät am Heck anzeigen, zum Beispiel einer Grossballen-Presse. Dadurch bleibt das Traktor-Terminal frei für die Bedienung des Traktors und der Anbaugeräte.

Soweit vorne wie möglich montiert bringt grössten Nutzen

Gemäss Gesetz dürfen die Kameras bis zu 2,5 m zurückversetzt werden, beispielsweise auf das Accord-Dreieck. So kann die Kamera auch bei anderen Geräten genutzt werden. Urs Berger empfiehlt die Montage jedoch so weit vorne wie möglich, um die bestmögliche Sicherheit zu erreichen.

Das Kamera-System von Remund Berger lässt sich auf einer Halterung aufstecken, wodurch ein System ebenfalls auf mehreren Geräten genutzt werden kann. Am einfachsten ist dies mit einer zentralen Halterung an jedem Gerät möglich. Dort wird dann die Kamera-Einheit aufgesteckt.

Bei einem Fronttank ist diese Lösung nicht möglich, weil dieser das Sichtfeld eingeschränkt. Deshalb haben Remund Berger zusätzliche Halterungen entwickelt, welche jede Kamera einzeln an der Geräteseite aufnimmt (siehe Bild). Auch diese Kameras lassen sich mit anderen Geräte teilen.

Im Strassenverkehr mit Traktoren keine Risiken eingehen

Die Kosten für das Vorbau-Kamera-Monitor-System von Remund Berger liegen ohne Montage bei 3500 Franken. Es lohnt sich, jetzt die eigenen Frontanbaugeräte an den Traktor zu bauen und genau zu vermessen. Liegt das Mass über vier Meter, gibt es keine andere Möglichkeit, als ein Kamerasystem nachzurüsten. Sonst ist das Risiko im Strassenverkehr zu hoch.

Bisher haben Polizisten bei über vier Meter Überhang oft ein Auge zugedrückt. Sie haben ja auch realisiert, dass das Mass mit einem Frontanbaugerät nicht praxistauglich war. Hier hat sich das Gesetz nun der Praxis angepasst, allerdings mit der Auflage der Kameras. Fehlt diese, kann der Polizist beim besten Willen kein Auge mehr zu drücken.