Traktoren mit einem 6-Zylinder-Motor unter der Haube und einem grossen Frontanbau-Gerät können den maximal erlaubten Überhang gar nicht einhalten. Die Distanz von der Lenkrad-Mitte zum vordersten Punkt eines langen Frontanbau-Gerätes – zum Beispiel ein Frontpacker – ist grösser als vier Meter.
Noch prekärer zeigt sich die Situation bei Mähwerken mit Aufbereitern. Je schwerer das Mähwerk, desto aufwändiger gestaltet sich die Aufhängung der Mäheinheit. Spektakuläre Gestängekonstruktionen für eine optimale Bodenanpassung nehmen viel Raum ein. Mehr Raum, als das Gesetz an der Traktor-Front vorsieht.
Auch kürzere 4-Zylinder-Traktoren können die Distanz oft nicht im legalen Bereich halten. In solchen Fällen müsste ein Frontanbau-Gerät separat auf das Feld gebracht werden. Das ist mit einem Frontpacker kaum praxistauglich, weil hinten am Traktor bereits eine Sä-Kombination hängt. Beim Frontmähwerk wäre dies möglich, sofern am Heckanbau nicht bereits ein zweites Gerät im Rahmen einer Mähwerkskombination angebaut ist. Die Traktor-Fahrer müssen zwangsläufig verkehrsrechtliche Risiken eingehen.
Die gesetzliche Verordnung fordert Kameras ab vier Metern
Am 1. Mai 2019 passt sich das Gesetz der Realität an. Auf diesen Zeitpunkt wird die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) revidiert. In Art. 164 Abs. 1 VTS wird der vordere Überhang auf fünf Meter erhöht. Bei mehr als vier Meter Überhang reichen aber die schon heute vorgeschriebenen V-Spiegel auf dem Frontgerät nicht aus, um den Querverkehr sicher zu erkennen. Dazu sind Kamera-Monitor-Systeme notwendig.
Erlaubt sind nur solche Systeme, die geprüft wurden (siehe Kasten). Die Anforderungen an das System richten sich nach Anhang 13 in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Bei einem Kamera-Monitor-System sind auf dem Frontgerät Kameras nach beiden Seiten montiert. Die Kameras müssen auch bei grellem Gegenlicht gut erkennbare Bilder erzeugen.
Beide Bilder müssen auf einem oder zwei Monitoren gleichzeitig und verzögerungsfrei sichtbar sein. Die Anzeige-Grösse eines Bilds muss in der Diagonale mindestens 4,5 Zoll messen (11,5 cm). Es ist aber nicht erlaubt, irgendwelche Bauteile zum Beispiel aus dem Online-Handel zu einem System zusammen zu basteln. Für die Überwachung eines Viehtransporters gebaute Kameras erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung ebenfalls nicht.
Achslasten und Radlasten nicht überschreiten
Sofern die technischen Einrichtungen mit Kamera und Monitor bis dann montiert sind, können Traktorfahrer ab dem 1. Mai entspannter unterwegs sein. Der längere Überhang verschiebt jedoch viel Gewicht auf die Vorderachse, was neue Probleme mit sich bringen kann: Je weiter der Schwerpunkt des Front-Geräts von der Vorderachse entfernt ist, desto höher wird die Belastung durch die Hebelwirkung.
Wegen des zusätzlichen Meters muss die Belastung der Vorderachse und der Reifen noch stärker beachtet werden. Hier dürfte ab dem 1. Mai 2019 das Limit schneller erreicht sein als beim Überhang.
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).
Kurz & bündig
- Der Überhang entspricht dem Mass zwischen der Mitte des Lenkrads und dem vordersten
Teil des Frontanbaugeräts. - Ab dem 1. Mai 2019 sind 5 m Überhang erlaubt. Zurzeit sind
es 4 m. Ab 3 m sind Seitenblickspiegel vorgeschrieben.
- 4 m werden mit den meisten Anbaugeräten überschritten. Es wurde Zeit, dass sich das Gesetz der Realität anpasst.
- Ab 4 m ist ein geprüftes Kamera-Monitor-System zur Erkennung des Querverkehrs vorgeschrieben.
- Je länger ein Frontanbaugerät ist, desto höher wirkt das Gewicht durch die Hebelwirkung auf die Vorderachse. Traglast von Reifen und Achsen beachten!

