Der Experimentierartikel für Cannabis-Versuche sorgt in Bundesbern schon länger für Diskussionen. Die Fronten sind verhärtet. "Das Thema wird heute oft emotional, ja dogmatisch diskutiert", sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch und hat die Botschaft zu Pilotversuchen mit Cannabis ans Parlament überwiesen.

Nur wissenschaftliche Pilotversuche

Die Regierung nahm gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nur wenige Änderungen vor. So wurde präzisiert, dass nur "wissenschaftliche" Pilotversuche bewilligt werden können - eine formale Anpassung. Zudem soll das für die Studien abgegebene Cannabis von der Tabaksteuer befreit werden. Damit wird unter anderem dem Wunsch des Städteverbands entsprochen, der sich andernfalls an den Kosten für das Cannabis gestört hätte.

Keine Vorstufe zur Legalisierung

Ansonsten hielt der Bundesrat an seinen im Juli skizzierten Plänen fest. Mit der Vorlage schafft er die Voraussetzungen für die Durchführung von befristeten und streng reglementierten wissenschaftlichen Studien über den Cannabis-Konsum zu Genusszwecken.

Berset machte zum x-ten Mal deutlich, dass es sich beim bundesrätlichen Vorschlag keinesfalls um den ersten Schritt Richtung Legalisierung von Cannabis handle. Ohne das allgemeine Verbot infrage zu stellen, müssten aber "alternative Regulierungsmodelle" getestet werden können. Es stehe die Frage im Zentrum, welche Regelung die öffentliche Gesundheit am wenigsten belaste.

Denkverbot aufheben

Politischer Konsens herrscht darüber, dass es nicht so weitergehen kann wie heute: Der Schwarzmarkt mit Cannabis-Produkten floriert, die Qualität der Produkte ist teilweise schlecht. Gleichzeitig sind die Kosten für polizeiliche Ermittlungen hoch, und es ist schwierig, die Konsumentinnen und Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen. "Die Zahl der Kiffer bleibt stabil auf relativ hohem Niveau. Die Situation ist unbefriedigend", sagte Berset.

Der Bundesrat will daher in den nächsten zehn Jahren die Wissenschaft auf die Probleme ansetzen. Es sollen beispielsweise die Vor- und Nachteile eines regulierten Verkaufs in Apotheken ermittelt werden. Der Artikel zu den Pilotversuchen sieht vor, dass die Gemeinden solche Studien durchführen können. "Die Regeln dafür sind aber extrem streng", sagte Berset. Jeder Pilotversuch bräuchte eine Bewilligung des Bundes.

Weitere Vorlage in Planung

Auslöser der Gesetzesänderung ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Mehrere Städte und Kantone wollten die Auswirkungen des legalen Verkaufs von Cannabis auf den Konsum und die Konsumenten wissenschaftlich untersuchen lassen. Das BAG lehnte die Gesuche ab mit der Begründung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.

Neben der Bewilligung von Pilotversuchen will der Bundesrat die medizinische Anwendung von Cannabis vereinfachen. Die diesbezügliche Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sollte bis zum Sommer 2019 in die Vernehmlassung gehen.

sda