Die bürgerliche Mehrheit setzte sich mit 100 zu 64 Stimmen durch. Das Wassergesetz, über das der Kantonsrat in mehreren Sitzungen diskutierte, wird somit um den Passus ergänzt, dass sich Investoren an der Wasserversorgung beteiligen dürfen - sofern die Gemeinden noch zwei Drittel der Stimmrechte haben.

Die Privaten dürfen aber keine Gewinne abschöpfen. Die Bürgerlichen wollten deshalb auch nicht von einer "Privatisierung" sprechen, sondern vielmehr von einer "Teil-Liberalisierung".

"Nestlé dürfte sich kaum beteiligen"

Die Gemeinden würden ja immer noch das Sagen haben, versuchte FDP-Kantonsrat Christian Schucan (Uetikon am See) zu beruhigen. "Dass sich ein Konzern wie Nestlé unter diesen Voraussetzungen an einer kommunalen Wasserversorgung beteiligt, ist unwahrscheinlich."

Sinnvoll sei die Beteiligung aber für Mischkonzerne, die bereits Strom, Gas oder Telefonie anbieten würden. Das gibt nach Ansicht der Bürgerlichen Synergien, nicht zuletzt bei Bauprojekten. Kurz: Die Strasse muss für den Leitungsbau nur einmal aufgerissen werden.

Die Linke war anderer Meinung. Die Wasserversorgung gehöre für alle Zeiten in die öffentliche Hand. Sie dürfe zwar von Aktiengesellschaften betrieben werden, aber diese müssten zu hundert Prozent dem Staat gehören. "Profitdenken hat beim Wasser nichts zu suchen", sagte SP-Kantonsrat Ruedi Lais (Wallisellen).

Auch die Grünen liessen sich vom FDP-Kantonsrat nicht beruhigen. Für sie ist diese Teil-Privatisierung nur eine Wegmarke hin zur vollständigen Marktöffnung. "Wer den einen Fuss mal in der Tür hat, will den zweiten so schnell wie möglich auch noch reinstellen", gab Thomas Forrer (Erlenbach) zu bedenken. Auch mit einem Drittel der Stimmen könne ein Investor Druck auf eine Gemeinde ausüben.

Negativ-Beispiele Berlin und Paris

Die linke Ratsseite befürchtet, dass Wasser-Grosskunden aus Industrie und Landwirtschaft Preissenkungen durchsetzen könnten. Diese Preissenkungen müssten finanziert werden, etwa indem der Unterhalt vernachlässigt werde. Möglich seien aber auch Preiserhöhungen. Denn wer könne schon versprechen, dass langfristig immer noch kein Gewinn abgeschöpft werden dürfe.

Tatsächlich gibt es in Europa einige Negativ-Beispiele, in denen die Privatisierung der Wasserversorgung keine Vorteile brachte - zumindest nicht dem Bürger. So etwa Berlin und Paris. In beiden Städten wurde die Privatisierung rückgängig gemacht, weil die Wasserpreise deutlich anstiegen oder beim Unterhalt gespart wurde.

Der Entscheid des Zürcher Kantonsrats ist aber noch nicht definitiv. In einigen Wochen findet die zweite Lesung mit Schlussabstimmung statt. Wird die Teil-Privatisierung dann immer noch gutgeheissen, will die linke Ratsseite das Referendum ergreifen.

Auch der Rest des Wassergesetzes ist nicht im Sinn der linken Seite. Die Revision brachte vorwiegend mehr Schutz für das Privateigentum und einen ihrer Meinung nach viel zu laschen Hochwasserschutz.

sda