Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermass schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Welche Konsequenzen das Urteil hat, blieb zunächst offen. Die deutsche Regierung hat die Regeln für das Düngen inzwischen nachgeschärft. Ob dies ausreicht, um die Gewässer sauberer zu halten, ist aber noch unklar.

Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen war und damit gegen EU-Recht verstossen hat. Schon 2014 hatte die Kommission die deutsche Regierung abgemahnt.

Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Die Bundesrepublik habe gegen die massgebliche EU-Richtlinie verstossen. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Regierung nicht genügend zusätzliche Massnahmen getroffen.

Deutschland wurden zunächst die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.

Schädliches Nitrit

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann.

Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Auch die deutsche Regierung räumt noch in einem Bericht von 2016 ein, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen die EU-Grenzwerte überschritten werden.

Nach langem Hin und Her verschärfte sie 2017 die Düngeregeln für Bauern. Dazu zählen Stickstoff-Obergrenzen, längere Zeiten mit Düngeverboten und grössere Abstände zu Gewässern.

Das Argument der deutschen Regierung, dass sich die Lage mit den neuen Düngeregeln verändert habe, liess der EuGH aber nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung sei die Lage zum Zeitpunkt der Klage zu beurteilen. Grundlage des Spruchs ist demnach die Düngeverordnung in der Fassung von 2012. Deshalb sind die Folgen des Urteils auch zunächst schwer zu beurteilen.

sda/dpa