Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - und zwar nicht nur dann, wenn Wölfe grossen Schaden anrichten. Auch Biber und Luchse sollen künftig einfacher abgeschossen werden können. Damit will die ständerätliche Umweltkommission weiter gehen als der Bundesrat.

Dieser schlägt bereits eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.

Keine reine "Lex Wolf"

Die Umweltkommission des Ständerats beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein. Zudem soll keine absolute Pflicht zu Herdenschutzmassnahmen bestehen.

Weiter hat die Kommission mit jeweils 7 zu 4 Stimmen entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen. Zum Luchs hält die Kommission fest, das Zeitfenster für die Regulierung des Bestandes betrage lediglich sechs Wochen pro Jahr.

Beim Biber will die Umweltkommission ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt sie das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.

Gesetz statt Verordnung

Die Version des Bundesrats schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.

Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber werden im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen dem Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Neue Regeln bei Jagdprüfung

Die Kommission zeigt sich des Weiteren einverstanden damit, dass die Jagdprüfungen harmonisiert werden und dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten ohne Zustimmung des Bundes vorübergehend verkürzen dürfen. Hingegen beschloss sie, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Revision des Jagdgesetzes mit 6 zu 4 Stimmen gut. Im Vordergrund stünden tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren, schreibt sie.

"Reines Abschussgesetz"

Eine linke Minderheit der Umweltkommission will aber gar nicht erst im Detail über das Gesetz diskutieren. Sie fordert die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Revision vorzulegen, "welche in ausgewogenem Masse die Notwendigkeit zusätzlicher Tierschutzmassnahmen berücksichtigt und gleichzeitig die Regulierung bestimmter Arten ermöglicht".

Wird die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückgeschickt, wollen Umwelt- und Tierschutzverbände das Referendum lancieren, wie sie am Montag bekanntgaben. Das Gesetz verkomme sonst schlicht zu einem "Abschussgesetz", das den Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich infrage stelle, argumentieren sie.

Der Umgang mit dem Wolf gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Der Bundesrat suchte einen Weg, der mit der Berner Konvention vereinbar ist. Er möchte den Schutzstatus des Wolfes in der Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" zurückstufen. Das Umweltdepartement wurde beauftragt, dem Europarat den Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Das Begehren ist allerdings schon einmal abgelehnt worden.

sda