Die sterblichen Überreste der Wölfin wurden zur näheren Untersuchung ins Tierspital von Bern gebracht, wie der Kanton Wallis am Montag mitteilte. DNA-Analysen sollen genauere Angaben zur Abstammung des Tieres liefern.

Nach dem irrtümlichen Wolfsabschuss informierte die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) die Staatsanwaltschaft. Diese hat unterdessen ein Verfahren eröffnet.

Zum versehentlichen Abschuss kam es bei einer sogenannten Fuchspassjagd, wie Peter Scheibler, Chef der DJFW, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Das sei eine typische Winterjagd auf den Fuchs, wobei die Tiere auf Luderplätze angelockt werden.

Nachtsichtgeräte verboten

Diese Jagd finde ausschliesslich in der Nacht statt. Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung sind Nachtsichtgeräte als Zielvorrichtungen verboten, fügte Scheibler an. Der Kanton Wallis erteile auch keine Bewilligung für solche Geräte bei ordentlichen Jagden.

Erlaubt seien hingegen Wärmebildgeräte, die in keiner Verbindung zur Waffe stünden. Der Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere kann sich an keinen ähnlichen Fall im Kanton erinnern.

2014 ähnlicher Fall in Graubünden

"In meiner Dienstzeit habe ich keine Kenntnis von einem Fall, bei dem während einer Fuchspassjagd ein Wolf erlegt wurde", sagte Peter Scheibler. Im 2014 sei es aber zu so einem Fall im Kanton Graubünden gekommen.

Auch dort erstattete der Jäger sofort Selbstanzeige bei der Wildhut, nachdem er den Fehler bemerkt hatte. Der Abschuss erfolgte im Raum Domleschg in Mittelbünden. Beim erlegten Wolf handelte es sich damals um ein junges, männliches Tier.

sda