Ausser an den offiziellen, befestigten Feuerstellen ist Feuer im Wald darum verboten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Dienstag. Auch andere Kantone, etwa Basel-Land und Basel-Stadt erlauben Feuermachen nur an vorgesehenen Stellen.

Bereits seit dem 10. Oktober gilt im Kanton Graubünden ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Kanton Tessin wie auch im Wallis sind die Bestimmungen sogar noch schärfer: Feuermachen im Freien ist generell nicht erlaubt.

Wie schon im Sommer führen die warmen Temperaturen in diesen Tagen zu ausgeprägter Trockenheit. Im Tessin und am Genfersee gab es im September vielerorts nur zehn bis 30 Prozent der üblichen Regenmenge.

sda