Schuwey erhält als Genugtuung eine Entschädigung von 3000 Franken sowie eine Vergütung der Spesen. Der SVP-Politiker wurde hingegen wegen Verletzung des Waffengesetzes zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dabei geht es um Mängel bei der Einfuhr einer Waffe. Beide Entscheide der Staatsanwaltschaft können noch angefochten werden.

Im Fall der vergifteten Wölfin hat Schuwey stets seine Unschuld beteuert. Schuwey wohnt in der Nähe des Ortes, an dem 2017 die tote Wölfin gefunden wurde. In der Nähe fanden sich weitere tote Tiere, darunter sechs Füchse und ein Rotmilan.

Keine Verbindung gefunden

Auch fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei Schuwey Gift. Es stellte sich aber heraus, dass dieses keine Verbindung zu den Giftspuren beim toten Tierkadaver aufwies.

Schuwey hatte wegen seinen Jagdpraktiken bereits in der Vergangenheit mit der Freiburger Justiz zu tun. Ein Fall im Jahr 2013 betraf drei Füchse, die er von seinem Hotel aus erlegt hatte. Die Tiere brachte er nicht zur Kadaversammelstelle, sondern steckte sie in einen Kehrrichtsack. Eines der Tiere atmete noch.

Ein zweiter Fall 2015 betraf eine Gämse, die der Grossrat zu erlegen versuchte. Das Tier musste über eine Stunde leiden, weil der Jäger mehrfach nicht präzise traf.

sda