Es gebe ausreichend Hinweise dafür, die Klagen zu verhandeln, in denen dem Mittel Roundup vorgeworfen wird, krebserregend zu sein, entschied Richter Vince Chhabria in San Francisco am Dienstag. Er fasste den Beschluss nach einer mehrwöchigen Anhörung und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, in denen es um Glyphosat ging, den Hauptbestandteil des Monsanto-Verkaufsschlagers

Mehr als 400 Bauern, Landschaftsgärtner und Verbraucher werfen Monsanto vor, durch den Unkrautvernichter das Non-Hodgkin-Lymphom bekommen zu haben. Monsanto hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Es gebe keine Verbindung zwischen Glyphosat und Krebs.

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Der Schweizer Bundesrat ist der Meinung, dass aus gesundheitlicher Sicht kein Handlungsbedarf bestehe. Er teilt damit die Einschätzung der EU und sprach sich jüngst gegen ein Verbot von Glyphosat aus. Die EU-Staaten hatten Ende November 2017 nach langem Streit beschlossen, die Zulassung von Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Darauf hin hatte es massive Proteste gegeben.

Eine Studie des Bundes vom Mai 2018 hatte aufgezeigt, dass in der Schweiz 40 Prozent der Lebensmittel messbare Spuren von Glyphosat enthielten. Die gemessenen Konzentrationen lagen aber allesamt unter den zugelassenen Werten.

Die Waadtländer Regierung gibt sich da vorsichtiger. Sie will dem Kantonsparlament einen Aktionsplan unterbreiten und Pilotversuche durchführen, um nach Alternativen zum Einsatz von Glyphosat zu suchen. Bis 2022 sollen alle staatlichen Wein-, Obst- und Agrar-Betriebe auf das umstrittene Herbizid verzichten.

sda