Grossraubtiere beschäftigen die Urnerinnen und Urner. Entsprechend emotionsgeladen war die Diskussion im Landrat. Von "Dampf ablassen", war die Rede. Von grossem Handlungsbedarf. Von Ängsten und Sorgen in der Bevölkerung.

So lehnte das Parlament den Antrag der Regierung denn auch klar, mit 56 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, ab, dem Volksbegehren eine Standesinitiative als direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen.

Einstimmig sagte es aber Ja dazu, den Teil der Initiative in Bezug auf das geforderte Verbot der Einfuhr und Freilassung von Grossraubtieren als ungültig zu erklären und dem Volk eine angepasste Initiative zu unterbreiten. Anders als dies die Regierung vorschlug, empfiehlt das Parlament die Initiative zur Annahme, und zwar mit 49 zu 8 Stimmen.

Das Parlament folgte somit den Anträgen der vorberatenden Parlamentskommission. Eine Standesinitiative erachte sie als "nicht wirkungsvoll", wie Kommissionspräsident Ludwig Loretz (FDP) sagte.

Initiative des Bauernverbands

Lanciert hatte das Volksbegehren der Urner Bauernverband. Es verlangt einen neuen Verfassungsartikel. Demnach muss der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren sowie zur Beschränkung und Regulierung der Bestände erlassen. Die Einfuhr und Freilassung dieser Tiere und deren Bestandesförderung wollten die Initianten verbieten.

Diese begründeten ihr Anliegen damit, dass die Wölfe auf den Alpen einen kostspieligen Mehraufwand verursachten und Angst machten. Die Luchse hätten den Bestand an Rehen und Gämsen teilweise stark dezimiert. Die Ausbreitung von Grossraubtieren und die Schäden für Berglandwirtschaft, Jagd und Tourismus seien viel grösser als oft angenommen.

Die Regierung aber war der Ansicht, dass die Initiative einen grossen Mangel habe. Das Bundesrecht lasse den Kantonen keinen Spielraum, eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben, sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti (SP). Die Möglichkeit für eine kantonale Regelung sei äusserst klein.

Nur geringe Wirkung

Wegen des übergeordneten Bundesrechts wäre die Initiative nicht nur weitgehend wirkungslos, sondern in der Einschätzung der Regierung auch teilweise ungültig. So schlug sie vor, der teilweise ungültig erklärten Initiative einen direkten Gegenvorschlag in Form einer Standesinitiative zu unterbreiten.

Damit könnten sich die Stimmbürger zum Thema der Volksinitiative äussern und gleichzeitig würde das Anliegen auf die tonangebende Staatsebene gebracht, sagte Moretti im Parlament.

Das Parlament aber sah in der Standesinitiative nicht den richtigen Weg. Der Vorschlag der Regierung sei zwar gut gemeint, komme aber zu spät, sagte Christian Arnold im Namen der SVP. Ein Gegenvorschlag würde zudem eine Doppelabstimmung zur Folge haben, was beim Volk zur Verwirrung führen könnte, sagte Karin Gaiser (CVP). Die FDP erachtete den Antrag der Sicherheitskommission als "bestmögliche Variante".

SP und Grüne wären eigentlich mit der "jetzigen Situation" zufrieden gewesen und erachteten die Kostenfolge für eine Initiative als "unnötig", wie Mihriye Habermacher sagte.

sda