Die Eigentümerin hatte ihre Katze im Dezember 2013 einem Bekannten zur Pflege übergeben, weil sie für fünf Wochen in die Ferien fuhr. Nach ihrer Rückkehr holte sie ihr Tier jedoch nicht ab.

Erst bei einem Besuch im Oktober 2014 beim hütenden Bekannten, nahm die Frau die Katze einfach mit. Der Mann ging vor Gericht, und die Katzenliebhaberin wurde erstinstanzlich wegen Diebstahls zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Waadtländer Kantonsgericht hob das Urteil auf.

Der Pflegevater zog deshalb vors Bundesgericht. Dieses wies die Sache im Februar an die Vorinstanz zurück. Das Kantonsgericht musste prüfen, ob der Mann das Eigentum an der Katze allenfalls ersessen hat.

Das Kantonsgericht verneinte diese Frage. Und das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch publizierten Entscheid diese Sichtweise. Das Tier sei dem Mann nur zur vorübergehenden Pflege übergeben worden. Daraus könne kein Eigentum abgeleitet werden.

sda