Die Arbeitszeit der Angestellten des Kantons St. Gallen ist in der Verordnung zum Personalgesetz festgeschrieben. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden.

Speziell geregelt ist die Arbeitszeit von Assistenz- und Oberärzten, sie beträgt 46 bis 50 Stunden. Auch Mitarbeitende in der Landwirtschaft sind in Artikel 27 aufgeführt: Werkmeister Landwirtschaft im Straf- und Massnahmenvollzug müssen im Schnitt 46 Stunden arbeiten, das übrige Landwirtschaftspersonal 48 Stunden.

"Der Kanton St. Gallen hat vorbildliche Arbeitsbedingungen für landwirtschaftliche Angestellte", sagt Roland Häberli, Interimspräsident des Verbands landwirtschaftlicher Angestellter des Kantons St. Gallen. Auch alle Feiertage seien bezahlt.

"Wir fordern eine 49,5 Stunden-Woche", sagt Häberli. Damit käme man den Anstellungsbedingungen des Kantons etwas näher. Für die rund 2000 Angestellten in den privaten Landwirtschaftsbetrieben gilt aber nach wie vor die 55-Stunden-Woche. Verhandlungen über den neuen kantonalen Normalarbeitsvertrag (NAV) zwischen dem St. Galler Bauernverband (SGBV) und den Sozialpartnern sind gescheitert.

Kanton mischt sich nicht ein

"Wir haben den Vertrag zur Vorprüfung erhalten", sagt Gildo Da Ros, Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. "Wir waren der Meinung, dieser sei mit den Angestelltenvertretern abgesprochen gewesen."

Der Entwurf des NAV sei inzwischen vom St. Galler Bauernverband wieder zurückgezogen worden. Der Kanton mische sich nicht in die Verhandlungen ein und übernehme auch keine Vermittlerrolle. "Das ist nicht die Idee vom NAV", so De Ros.

Für 2018 sind die Verhandlungen gescheitert. Es werde aber weitere Aussprachen mit den Sozialpartnern geben, sagt SGBV-Präsident Peter Nüesch.

sda