Im Kanton Schwyz ist es ab sofort wieder erlaubt, im Abstand von mindestens 200 Metern vom Wald Feuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden, wie das kantonale Umweltdepartement am Dienstag mitteilte. Das Grillieren mit Holzkohle oder Holz ist in den Siedlungsgebieten unabhängig vom Abstand zum Wald wieder generell gestattet.

Weiterhin untersagt bleibt es, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen oder Raucherwaren wegzuwerfen. Denn auf den Waldböden liege bereits sehr viel trockenes Laub. Auch sei die Bodenvegetation vielerorts vollständig ausgetrocknet und leicht entzündbar.

Waldbrandgefahr etwas entschärft

Die vergangenen 24 Stunden hätten im Kanton flächendeckend Regen zwischen 20 und 50 Millimeter gebracht. Zusammen mit den örtlichen Gewitterregen der letzten zehn Tage habe sich die Waldbrandgefahr etwas entschärft.

Gemäss den Wetterprognosen ist am Freitag mit einer Kaltfront zu rechnen. Danach werde die Waldbrandgefahr neu beurteilt. Eine Entspannung der Gefahrenlage sei frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.

Laut der Naturgefahrenkarte des Bundes herrscht in den meisten Kantonen nach wie vor grosse oder sehr grosse Waldbrandgefahr. Keine oder geringe Gefahr gibt es im Tessin, in Teilen Graubündens sowie in Genf ist die Gefahr erheblich.

sda