Dem Jäger war in einem Waldstück zwischen Affeltrangen und Thundorf ein ungewöhnlicher Fehler unterlaufen: Statt wie beabsichtigt Wildschweine zu erlegen, hatte er aus Versehen Schafe getötet.

Der Mann erblickte gegen 23 Uhr mit seiner Wärmebildkamera mehrere Tiere im Wald. In der irrigen Vorstellung, dass es sich um Wildschweine handle, gab er aus einer Distanz von 50 bis 60 Metern vier Schüsse auf vier Schafe ab, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bischofszell heisst.

Er hätte die Tiere bestimmen müssen

In Wirklichkeit war es eine Schafherde, die sich im Wald aufhielt. Vier Schafe waren aufgrund der Schussverletzungen sofort tot. Zudem wurden drei Lämmer an den Beinen sowie eines an der Klaue verletzt. Drei dieser angeschossenen Lämmer mussten am Folgetag geschlachtet werden.

Der Jäger selbst informierte noch in derselben Nacht die Polizei. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell erhob Strafbefehl. Sie bestrafte den Beschuldigten mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Mann eine Busse von 450 Franken sowie die Verfahrens- und Untersuchungskosten bezahlen.

Als ausgebildeter und berechtigter Jäger hätte er die von ihm anvisierten Tiere vor der Schussabgabe «ansprechen», das heisst das von ihm in der Dunkelheit vermutete Wild genau bestimmen müssen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

sda