Die Berufungsverhandlung begann am Montag mit der Befragung der Beschuldigten. Der Haupttäter wurde in Fussfesseln in den Saal geführt. Das Kantonsgericht hat für den Fall eine ganze Woche eingeplant.

Die sechs Männer hatten den Überfall auf die Hanfplantage gemeinsam geplant und ausgeführt. Einer von ihnen nahm eine Schrotflinte mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte die Opfer schwer. Das Kreisgericht Rheintal verurteilte ihn 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie an.

Vorbestraft wegen Überfall auf Fraumünsterpost

Die fünf Mittäter, die beim Überfall unterschiedliche Rollen gespielt hatten, erhielten bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren. Gemäss dem Urteil müssen alle Beteiligten den beiden Opfern Schadenersatz und Genugtuung zahlen.

Alle Verurteilten bis auf zwei fochten das Urteil an, so dass jetzt das Kantonsgericht den Fall beurteilen muss. Die Beschuldigten fordern mildere Strafen, während die Staatsanwaltschaft für eine Verschärfung plädieren will.

Der Mann, der beim Überfall in Altstätten SG mit der Schrotflinte geschossen hatte, ist vorbestraft. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei. Damals erbeuteten fünf Männer 53 Millionen Franken. Sie wurden später alle gefasst.

sda